Vermerkt

Zentralbanken: Beschlüsse EZB-Rat (ohne Zinsbeschlüsse)

Externe Kommunikation: Am 21. März 2012 genehmigte der EZB-Rat den Jahresbericht 2011 der EZB, der dem Europäischen Parlament vorgelegt und am 25. April 2012 in 21 Amtssprachen der EU auf der Website der EZB veröffentlicht wird.

Marktoperationen: Am 27. Februar 2012 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2012/2 zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2010/3 über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit der von der griechischen Regierung begebenen oder garantierten marktfähigen Schuldtitel. Gemäß diesem Beschluss, der am 28. Februar 2012 in einer Pressemitteilung auf der EZB-Website bekannt gegeben wurde, haben von der griechischen Regierung begebene oder garantierte Titel vorübergehend ihre Notenbankfähigkeit verloren, und zwar für den Zeitraum zwischen dem Kreditereignis, das durch die Initiierung der Beteiligung des privaten Sektors ausgelöst wurde, und der Aktivierung des Programms zur Bonitätsverbesserung von Sicherheiten (Collateral Enhancement Scheme). Dieses Programm war am 21. Juli 2011 von den Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets beschlossen und am 26. Oktober 2011 bestätigt worden. Die Aktivierung wurde vom EZB-Rat in einer am 8. März 2012 veröffentlichten Pressemitteilung anerkannt. Am 5. März 2012 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2012/3 über die Notenbankfähigkeit der von der griechischen Regierung begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel im Rahmen des Angebots der Hellenischen Republik zum Schuldentausch. Beide Rechtsakte können auf der Website der EZB abgerufen werden.

Am 21. März 2012 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2012/4 zur Änderung des Beschlusses EZB/2011/25 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten. Gemäß diesem Beschluss sind die nationalen Zentralbanken des Eurosystems nicht verpflichtet, notenbankfähige Bankschuldverschreibungen, die von einem Mitgliedstaat garantiert werden, der ein EU/IWF Finanzhilfeprogramm in Anspruch nimmt oder dessen Kreditrating nicht den Schwellenwert für die hohen Bonitätsanforderungen des Eurosystems erreicht, als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems zu akzeptieren. Der Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 12. März 2012 billigte der EZB-Rat den zweiten Eurosystem Oversight Report (2011). Mit diesem Bericht möchte das Eurosystem Behörden, Anbieter und Teilnehmer von Marktinfrastrukturen sowie die Öffentlichkeit über die Ausübung seiner Überwachungsfunktion und seine Beurteilung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Infrastrukturen für Zahlungsverkehr sowie Clearing und Abwicklung im Euro-Währungsgebiet informieren. Der Bericht wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 15. März 2012 beschloss der EZB-Rat, ein öffentliches Konsultationsverfahren zu einem einheitlichen, harmonisierten Katalog von Erwartungen der Zahlungsverkehrsüberwachung in Bezug auf Verbindungen zwischen Massenzahlungssystemen einzuleiten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Einrichtung von Verbindungen zwischen Massenzahlungssystemen so verwaltet wird, dass Risiken für die Systeme selbst sowie für ihre Teilnehmer kontrolliert werden können. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen:

Am 21. März 2012 nahm der EZB-Rat zur Kenntnis, dass der sechste Bericht der EZB zur Finanzmarktintegration in Europa am 26. April 2012 anlässlich der gemeinsamen Konferenz von EZB und Europäischer Kommission zum Thema Finanzmarktintegration und Finanzstabilität in Europa auf der Website der EZB veröffentlicht wird. In der aktuellen Ausgabe des Berichts werden der Stand der Finanzmarktintegration im Euroraum und die diesbezüglichen Aktivitäten des Eurosystems erläutert. Außerdem enthält er Sonderbeiträge zu verschiedenen Themen; so werden beispielsweise die Auswirkung einer schwächeren Finanzmarktintegration auf die geldpolitische Transmission und die Folgen einer verringerten Finanzmarktintegration für den Handlungsrahmen des Eurosystems beleuchtet.

Am 21. März 2012 nahm der EZB-Rat den Bericht über Veränderungen der Finanzierungsmuster von Banken (Report on changes in bank financing patterns) zur Kenntnis, der vom Ausschuss für Finanzstabilität des Eurosystems/ESZB erstellt worden war. Weiterhin billigte er die Weiterleitung des Berichts an den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu Informationszwecken. Der Bericht wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften:

Am 28. Februar 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Rekapitalisierung und Abwicklung von Kreditinstituten in Griechenland CON/ 2012/14 auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums. Am 29. Februar 2012 billigte der EZB-Rat Stellungnahme der EZB zum Schutz des Euro vor Geldfälschung und zur Echtheitsprüfung von Eu-ro-Münzen in Griechenland CON/2012/15 auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums. Ebenfalls am 29. Februar 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Mindestreservepflicht in Lettland CON/2012/16 auf Ersuchen der Latvijas Banka.

Am 2. März 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm Pericles 2020) CON/2012/17 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union. Am 7. März 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur gestärkten wirtschaftspolitischen Steuerung im Euro-Währungsgebiet CON/2012/18 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union.

Am 15. März 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Ernennung der Mitglieder des Rates der Latvijas Banka CON/2012/19 auf Ersuchen des Haushalts- und Finanzausschusses des lettischen Parlaments. Am 16. März 2012 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Teilnahme Italiens an Programmen des Internationalen Währungsfonds als Reaktion auf die Finanzkrise CON/2012/20 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.

Statistik: Am 15. März 2012 billigte der EZB-Rat die jährliche Beurteilung der Verfügbarkeit und Qualität der verschiedenen Statistiken, die das Eurosystem auf Grundlage eines EZB-Rechtsakts erstellt. Ferner genehmigte er die Veröffentlichung des Qualitätsberichts 2011 über die Statistiken zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus des Euro-Währungsgebiets. Der gemäß dem "ECB Statistics Quality Framework" erstellte Bericht wurde auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 21. März 2012 nahm der EZB-Rat eine Beurteilung der Qualität staatlicher Finanzstatistiken vor und verabschiedete Vorschläge zu deren weiteren Verbesserung. Insbesondere begrüßte er die Fortschritte, die bislang bei der Umsetzung des vollständig zu implementierenden Maßnahmenkatalogs zu griechischen Statistiken erzielt wurden. Außerdem unterstützte er die effektive Teilnahme der nationalen Zentralbanken an den methodischen Arbeiten zur Erstellung staatlicher Finanzstatistiken auf EU-Ebene.

Corporate Governance:

Am 8. März 2012 erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der EZB für das Geschäftsjahr 2011 durch den EZB-Rat. Der Jahresabschluss wurde am selben Tag zusammen mit einer entsprechenden Pressemitteilung veröffentlicht. Ein Managementbericht für das vergangene Geschäftsjahr wird im Jahresbericht 2011 der EZB veröffentlicht.

EZB-Jahresabschluss 2011:

Der EZB-Rat hat Anfang März den geprüften Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank festgestellt. Im Jahr 2011 erzielte die EZB einen Überschuss von 1,894 Mrd. Euro, das vorangegangene Geschäftsjahr hatte sie mit einem Plus in Höhe von 1,334 Mrd. Euro abgeschlossen. Der Rat beschloss, der Rückstellung für Risiken zum 31. Dezember 2011 einen Betrag in Höhe von 1,166 Mrd. Euro zuzuführen. Zusammen mit den 13 Mill. Euro, den die Eesti Pank gemäß Artikel 48.2 der ESZB-Satzung leistete, vergrößerte sich die Rückstellung auf ihren derzeitigen Maximalbetrag von 6,363 Mrd. Euro. Die Rückstellung für Risiken dient der Absicherung gegen mögliche Verluste durch Wechsel-kurs-, Zinsänderungs-, Kredit- und Goldpreisrisiken, die fortlaufend beobachtet werden. Auch der Umfang und die Notwendigkeit dieser Rückstellung werden jährlich geprüft.

Infolge des Übertrags in die Rückstellung belief sich der Nettogewinn der EZB für das Jahr 2011 auf 728 (171) Mill. Euro. Nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats wurde ein Teil der Einkünfte aus dem Anteil der EZB am gesamten Euro-Banknotenumlauf in Höhe von 652 Mill. Euro am 3. Januar 2012 an die nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euroraums verteilt. Darüber hinaus beschloss der EZB-Rat, die verbleibenden 76 Mill. Euro an die NZBen des Eurogebiets auszuschütten.

Die Erträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der EZB resultieren in erster Linie aus der Anlage ihrer Währungsreserven und ihres Eigenmittelportfolios, aus dem Zinsertrag ihres achtprozentigen Anteils am gesamten Euro-Banknotenumlauf sowie aus Nettozinseinkünften aus Wertpapieren, die für geldpolitische Zwecke im Rahmen der beiden Programme zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen sowie im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte erworben wurden (Das erste Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen wurde von Juli 2009 bis Juni 2010 durchgeführt, das zweite wurde im November 2011 aufgenommen; das Programm für die Wertpapiermärkte wurde im Mai 2010 eingerichtet.).

2011 belief sich das Nettozinsergebnis auf insgesamt 1,999 (1,422) Mrd. Euro. Es umfasste die Zinserträge aus dem Anteil der EZB am gesamten Euro-Banknotenumlauf in Höhe von 856 (654) Mill. Euro, Nettozinseinkünfte in Höhe von 166 (140 Mill.) Euro aus Wertpapieren, die im Rahmen der beiden Programme zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen erworben wurden, sowie Nettozinseinkünfte in Höhe von 1,003 Mrd. Euro (nach 438 Mill. Euro im Vorjahr) aus im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen Titeln. Im Zusammenhang mit den Forderungen der NZBen, die sich aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB ergeben, leistete die EZB Zinszahlungen in Höhe von 434 (346) Mill. Euro an die NZBen; die Zinserträge der EZB aus Währungsreserven beliefen sich auf 290 (366) Mill. Euro.

Die realisierten Gewinne aus Finanzgeschäften betrugen 472 (474) Mill. Euro. Höhere Nettowechselkursgewinne aus Devisenverkäufen wurden durch niedrigere realisierte Nettokursgewinne aus Wertpapierverkäufen ausgeglichen. Die Abschreibungen in Höhe von 157 (195) Mill. Euro ergaben sich hauptsächlich aus nicht realisierten Verlusten bei marktgängigen Wertpapieren, die nicht für geldpolitische Zwecke gehalten werden. Die Sachaufwendungen der EZB für Personal, Gebäudemieten, Honorare sowie sonstige Waren und Dienstleistungen beliefen sich 2011 auf 442 Mill. Euro (einschließlich Abschreibungen für Sachanlagen in Höhe von 11 Mill. Euro) gegenüber 415 Mill. Euro im Vorjahr. Der Großteil der im Zusammenhang mit dem EZB-Neubau entstandenen Kosten wurde aktiviert und ist nicht in dieser Position ausgewiesen. Der Jahresabschluss sowie der Managementbericht für das vergangene Geschäftsjahr sind Teil des Jahresberichts 2011 der EZB, der am 25. April 2012 veröffentlicht wird.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X