Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Im Einvernehmen mit dem Federal Reserve System und in Abstimmung mit der Bank of Canada, der Bank of England und der Schweizerischen Nationalbank hat der EZB-Rat beschlossen, die liquiditätszuführenden Swap-Vereinbarungen mit dem Federal Reserve System bis zum 1. August 2012 zu verlängern und die Durchführung liquiditätszuführender Geschäfte in US-Dollar bis auf Weiteres fortzusetzen. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar. Am 7. Juli 2011 beschloss der EZB-Rat, die Anwendung des Bonitätsschwellenwerts, der nach den Regelungen über die Eignung von Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems vorgesehen ist, in Bezug auf alle umlaufenden und neuen marktfähigen, von der portugiesischen Regierung begebenen oder garantierten Schuldtitel bis auf Weiteres auszusetzen. Am selben Tag verabschiedete der EZB-Rat den entsprechenden Beschluss über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit der von der portugiesischen Regierung begebenen oder garantierten marktfähigen Schuldtitel (EZB/ 2011/10). Eine entsprechende Pressemitteilung und der Beschluss sind auf der Website der EZB abrufbar.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 23. Juni 2011 verabschiedete der EZB-Rat die Rechtsdokumentation, welche der Banca Nationala a României die Anbindung an das Target-2-System mit Wirkung vom 4. Juli 2011 ermöglicht. Am 7. Juli 2011 genehmigte der EZB-Rat die Beteiligung der EZB an der Vereinbarung zur kooperativen Überwachung des Transaktionsregisters Warehouse Trust, damit die EZB ihre Erfahrung bei der kooperativen Überwachung von grenzüberschreitenden Finanzmarktstrukturen einbringt und das Eurosystem in diesem Rahmen vertritt.

Target-2-Securities (T2S) Am 20. Juli 2011 befasste sich der EZB-Rat mit dem Stand des Target-2-Securities-Programms und beschloss, bis Ende Oktober 2011 sein endgültiges Angebot bezüglich des Rahmenvertrags mit Zentralverwahrern, die Interesse an T2S bekundet haben, vorzulegen. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften:

Am 22. Juni 2011 verabschiedete der EZB-Rat ein Stellungnahme der EZB zum Bargeldumlauf in der Tschechischen Republik auf Ersuchen der Ceská národní banka (CON/2011/51). Am 22. Juni 2011 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Informationsaustausch und zu Kooperationsverpflichtungen zwischen nationalen Aufsichtsbehörden in Bulgarien auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministeriums (CON/2011/52). Vom selben Tag datiert die Verabschiedung einer Stellungnahme der EZB zur Rechnungsprüfung der Magyar Nemzeti Bank durch den ungarischen Rechnungshof auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für öffentliche Verwaltung und Justiz (CON/2011/53).

Am 28. Juni 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu grenzüberschreitenden Transaktionen in Spanien auf Ersuchen des spanischen Staatssekretärs für Wirtschaft (CON/2011/54). Am 30. Juni 2011 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften bezüglich Target-2-Securities und zu den Sanktionsbefugnissen der Banka Slovenije hinsichtlich Wertpapierdienstleistungen auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums (CON/2011/55).

Am 4. Juli 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss einer Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Französischen Republik zur Beibehaltung des Euro auf Saint-Barthélemy nach der Änderung des Status der Insel gegenüber der Europäischen Union auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union (CON/2011/56). Am 5. Juli 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Umwandlung von Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute in Tochterunternehmen in Polen auf Ersuchen des polnischen Finanzministers (CON/2011/57). Vom gleichen Tag datiert die Verabschiedung einer Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Wohnimmobilienkreditverträge auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union (CON/2011/58).

Am 20. Juli 2011 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Wiederausgabe von Bargeld und zum Schutz nationaler und ausländischer gesetzlicher Zahlungsmittel gegen Fälschung in Ungarn auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank (CON/2011/59). Am 21. Juli 2011 billigte der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Kriseninterventionsmaßnahmen für angeschlagene Finanzinstitute in den Niederlanden auf Ersuchen des niederländischen Finanzministeriums (CON/2011/60).

Internationale und europäische Zusammenarbeit: Am 7. Juli 2011 billigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des zehnten Jahresberichts über die internationale Rolle des Euro (The international role of the euro). Der Bericht, der die Entwicklungen im Jahr 2010 umfasst, untersucht die Rolle des Euro an den globalen Märkten und in den Ländern außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Durch das Aufzeigen von wichtigen Entwicklungen und Grundtendenzen soll dieser Bericht das Verständnis des derzeitigen Stands der Internationalisierung des Euro fördern. Eine entsprechende Pressemitteilung und der Bericht sind auf der Website der EZB abrufbar.

Corporate Governance: Am 7. Juli 2011 befasste sich der EZB-Rat mit der künftigen Tätigkeit von Axel Weber als Mitglied des Verwaltungsrats der UBS, die er ab 1. Mai 2012 ausüben wird, und gelangte zu dem Schluss, dass diese mit dem Verhaltenskodex des EZB-Rats vereinbar ist.

Banknoten und Münzen: Am 30. Juni 2011 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2011/9 zur Änderung der Leitlinie EZB/2008/8 über die Datenerhebung bezüglich des Euro und den Betrieb des Bargeldinformationssystems 2 (CIS 2). Die Leitlinie legt die Regeln und Verantwortlichkeiten bezüglich der Erhebung und Verbreitung von bargeldbezogenen Daten innerhalb des Eurosystems fest. Die Änderungen betreffen den Umfang der Daten, die im Hinblick auf die Bargeldinfrastruktur und auf Aktivitäten im Zusammenhang mit der Wiederausgabe von Bargeld an das Bargeldinformationssystem 2 zu melden sind. Weiterhin werden als Ergänzung der bereits in der Leitlinie EZB/2008/8 vorgesehenen Funktionalitäten zur monatlichen und halbjährlichen Datenmeldung Funktionalitäten zur täglichen Datenübermittlung eingeführt. Die Leitlinie wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

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