Beschlüsse der EZB (ohne geldpolitische Beschlüsse)

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Marktoperationen: Am 7. Januar 2020 beschloss der EZB-Rat auf Grundlage seiner jährlichen Überprüfung dieser Verzeichnisse Folgendes: Das Verzeichnis der zugelassenen nicht geregelten Märkte für Vermögenswerte, die als Sicherheiten für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind, wird nicht geändert. Action Logement Services, CDC Habitat, Île-de-France Mobilités, IN'LI sowie die Investitionsbank des Landes Brandenburg werden in das harmonisierte Verzeichnis der Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag aufgenommen und sind somit für Ankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors zugelassen.

Bankenaufsicht: Am 3. Januar 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Gesamtergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) für 2019 zu veröffentlichen. Am 28. Januar 2020 (nach Redaktionsschluss) wurde auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht eine Broschüre mit einer Übersicht über die Ergebnisse des SREP 2019 in Form von SREP-Gesamtergebnissen im Vergleich zu 2018, eine Gesamtübersicht über die CET1-Anforderungen und weitere Anforderungen im Zusammenhang mit den SREP-Maßnahmen sowie eine dazugehörige Pressemitteilung veröffentlicht.

Am 3. Januar 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine vereinfachte öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Leitlinie der EZB über die Nutzung des gemäß Artikel 178 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eröffneten Ermessensspielraums durch die nationalen zuständigen Behörden in Bezug auf die Schwelle für die Beurteilung der Erheblichkeit einer überfälligen Verbindlichkeit bei weniger bedeutenden Instituten einzuleiten. Mit dieser Leitlinie soll eine einheitliche Nutzung der Optionen und Ermessensspielräume bei bedeutenden und weniger bedeutenden Instituten sichergestellt werden. Die öffentliche Konsultation wurde am 20. Januar 2020 eingeleitet. Eine entsprechende Pressemitteilung sowie die zugehörigen Dokumente sind auf der Website der Europäischen Zentralbank zur Bankenaufsicht abrufbar.

Weitere Artikelbilder

Noch keine Bewertungen vorhanden


X