BaFin modernisiert ihre Hinweisgeberstelle mit neuem Kompetenzreferat

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Die BaFin stellt ihre Hinweisgeberstelle zum 16. August 2021 neu auf. Dazu schafft sie ein Kompetenzreferat, das direkt der Behördenleitung berichtet. Um eingehende Hinweise optimal für die Aufsichtsarbeit nutzbar zu machen, soll das neue Kompetenzreferat vertieft potenzielle Risiken analysieren und einstufen. Dieser Ansatz und ein umfassendes Monitoring sollen es der BaFin ermöglichen, in einem sehr frühen Stadium festzustellen, ob Gesetzverstöße vorliegen, um gegebenenfalls entsprechend zu agieren.

Um Marktkontakte besser aufzunehmen und zu koordinieren und potenzielle und aufklärungsbedürftige Risiken zu steuern, wird im Kompetenzreferat die neue Einheit Market Contact Group (MCG) angesiedelt. Ab dem 16. August 2021 wird sie vor allem für Marktteilnehmer ohne besonderes Schutzbedürfnis als Zugangskanal dienen, wie zum Beispiel Hedgefondsmanager und Shortseller. Die MCG soll im aktiven Austausch mit den Marktteilnehmern stehen und die Informationen bündeln, unter Risikoaspekten beleuchten und bei Bedarf Experten der BaFin mit Marktteilnehmern zusammenbringen.

Hinweise können weiterhin per E-Mail, Post, telefonisch oder persönlich gegeben werden sowie anonym über das seit dem 1. Januar 2017 bestehende elektronische Hinweisgebersystem. Es garantiert einerseits die absolute Anonymität des Hinweisgebers, ermöglicht es der BaFin aber andererseits, mit ihm in Kontakt zu treten. Der Hinweisgeber bleibt dabei weiterhin anonym.

Allein von Anfang 2021 bis Ende Juni 2021 sind bei der BaFin über 1.200 Hinweise zu unterschiedlichen Themen eingegangen. Die BaFin sieht hierin eine wichtige Informationsquelle und ermutigt ausdrücklich, sich an die Hinweisgeberstelle zu wenden.

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