Smartsteuer unterstützt Kryptowährungen

Geschäfts mit Kryptowährungen bergen für private Investoren nicht unerhebliche steuerrechtliche Risiken. Weil die Behörden Blockchain-basierte Assets/Vermögen bislang noch nicht allgemeingültig klassifiziert haben, wird das sogenannte digitale Fiatgeld vom deutschen Bundesministerium der Finanzen mit Blick auf die Ertragsteuer als privates Wirtschaftsgut gesehen und unterliegt deshalb der tariflichen Einkommensteuer und nicht – wie die meisten Finanzanlagen – der Abgeltungsteuer. Daher muss man sich als Anleger um die durch den Handel mit Kryptowährungen erzielten Spekulationsgewinne selbst kümmern. In diese Nische stößt jetzt die Online-Steuerplattform Smartsteuer vor und integriert Blockchain und Co. in ihr Angebot. Wer Blockchain-Geschäfte getätigt hat, wird dazu durch einen kurzen Fragenkatalog in Alltagssprache geführt. Die Angaben werden dann der Steuererklärung an den jeweils korrekten Stellen hinzugefügt.

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