Volksbank Reutlingen wegen Negativzinsen abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Volksbank Reutlingen wegen der Einführung von Negativzinsen für bestimmte Tages- und Festgeldkonten in ihrem Preisverzeichnis abgemahnt. Und sie aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ob die Negativzinsen tatsächlich erhoben oder nur bekannt gegeben werden, ist nach Einschätzung der Verbraucherschützer für die Bewertung und als Grundlage der Prüfung unerheblich: Denn durch die Ankündigung im Preisaushang seien sie automatisch Vertragsbestandteil bestehender und künftiger Verträge.

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