Altersvorsorge

Neue Statistik zur Riester-Förderung

Ab dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf vielfache Nachfragen hin erstmals zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung. Anhand dieser Statistiken wird die Öffentlichkeit künftig zum Beispiel ablesen können, ob in ausreichendem Maße Frauen erreicht werden oder ob die gewährten Zulagen noch ausreichen, um einen echten Anreiz zum Riester-Sparen darzustellen - das alles jedoch immer mit einem gewissen zeitlichen Verzug.

Stichtag für die aktuellen Auswertungen ist der 15. Mai 2017. Dabei stehen die Beitragsjahre 2013 und 2014 im Fokus. Die Daten für die Beitragsjahre 2015 und 2016 sind nur vorläufig, da die der Statistik zugrunde liegenden Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Sie können sich dem Ministerium zufolge deshalb noch "maßgeblich" verändern.

Bezogen auf das Beitragsjahr 2014 wurden demnach 11,052 Millionen Personen gefördert, 2015 vorläufig 11,033 Millionen und 2016 11,104 Millionen. Das Fördervolumen (Grundzulage, Kinderzulage und Steuerentlastung) belief sich im Beitragsjahr 2014 auf 3,763 Milliarden Euro. Oberhalb der Marke von einer Milliarde Euro hatte es erstmals im Beitragsjahr 2006 gelegen (1,369 Milliarden Euro).

Das Ziel, gerade Frauen zu einer besseren Altersvorsorge zu verhelfen, wird demnach wenigstens teilweise erreicht: In allen Beitragsjahren, die die aktuelle Statistik ausweist (2013 bis 2016), wurden mehr Frauen als Männer gefördert. Im Beitragsjahr 2016 betrug das Verhältnis 42,9 Prozent Männer gegenüber 57,0 Prozent Frauen. Auch die Förderquoten sind - der geringeren Beiträge wegen - bei Frauen (47,5 Prozent im arithmetischen Mittel für das Beitragsjahr 2014) höher als bei Männern (29,1 Prozent).

Das gesamte Fördervolumen verteilt sich im Beitragsjahr 2014 wie folgt auf die unterschiedlichen Formen der Förderung: Grundzulage und Berufseinsteigerbonus (zusätzliche Förderung für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht beendet haben), 36,3 Prozent, Kinderzulage 36,2 Prozent, Steuerentlastung 27,6 Prozent. Im Vergleich über die Jahre hinweg ist hier zu beobachten, dass der Anteil des Zulagenvolumens abgenommen hat, während die Steuerentlastung an Bedeutung gewonnen hat. Die ab 2018 beschlossene Anhebung der Zulagensätze mag das wieder ändern. In der Statistik wird das aber wohl erst in vier Jahren ablesbar sein.

Gleiches gilt für die Förderquoten, also die Summe der erhaltenen Zulagen im Verhältnis zur Summe der Gesamtbeiträge (Eigenbeträge/Tilgungen zuzüglich aller Zulagen). Die durchschnittliche individuelle Förderquote lag für das Beitragsjahr 2014 im arithmetischen Mittel bei 39,5 Prozent (nach 39,7 Prozent 2013). Der Median wird mit 33,1 Prozent für das Beitragsjahr 2014 beziehungsweise 33,1 Prozent 2013 angegeben.

Eine Entwicklung, die sich vermutlich unverändert fortschreiben wird, ist der sinkende Anteil der Versicherungen an den Gesamtbeiträgen (also der Summe auf Eigenbeiträgen beziehungsweise Tilgungen und Zulagen). Er ging von 2013 auf 2014 von 63,9 auf 62,5 Prozent zurück. Gleichzeitig erhöhte sich der Anteil der Bausparkassen von 9,2 auf 11,0 Prozent. Red.

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