Hessen ermöglicht verbilligten Verkauf landeseigener Grundstücke für den Wohnungsbau

Eine neue Richtlinie ermöglicht es dem Land Hessen, eigene Grundstücke vergünstigt an Städte und Gemeinden zu verkaufen, wenn diese zusagen, dort bezahlbare Wohnungen zu bauen. Damit will das Land das Engagement der Städte und Gemeinden beim Bau neuer und bezahlbarer Wohnungen unterstützen und den sozialen Wohnungsbau neben den auf 1,7 Milliarden Euro aufgestockten Förderprogrammen auch mit günstigeren Grundstücken stärken.

Städte und Gemeinden können ohne Ausbietungsverfahren direkt Grundstücke des Landes erwerben, wenn dort innerhalb von 5 Jahren geförderter Wohnungsbau entsteht. Ein Preiswettbewerb, der zu hohen Grundstückswerten führt, ist damit ausgeschlossen. Für jede geförderte Wohnung sinkt der Grundstückspreis pauschal um 25.000 Euro. Zudem verringert das Land den Kaufpreis in Höhe der Grunderwerbsteuer. Damit können die Grundstücke bis zu 50 % günstiger als ihr gutachterlich festgestellter Wert verkauft werden. Auf dem jeweiligen Grundstück müssen mindestens acht Mietwohnungen errichtet werden und der Anteil an geförderten Mietwohnungen muss mindestens 30 % betragen, jedoch nicht weniger als drei Wohnungen.

Die Gemeinden können die Grundstücke auch an Wohnungsunternehmen weitergeben, allerdings müssen die Auflagen der Sozialbindung weiterhin erfüllt werden. „Damit stellen wir sicher, dass auch kleinere Gemeinden durch die Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen und Genossenschaften profitieren können“ so Hinz und Schäfer. Zusätzlich sollen die Gemeinden prüfen, ob im Rahmen einer Konzeptvergabe zusätzliche gemeinwohlorientierte Leistungen geschaffen werden können.

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