Verlängerter Pfandbrief

Ein Hauptqualitätskriterium des deutschen Pfandbriefes war immer die fest terminierte Fälligkeit von Zins und vor allem Tilgung. Vereinfacht ausgedrückt, ein Pfandbriefgläubiger weiß ganz genau, an welchem Tage er sein Geld komplett zurückbekommt. Das unterscheidet den Pfandbrief unter anderem von verbrieften Kapitalmarktprodukten wie Commercial oder Residential Mortgage Backed Securities. Es unterscheidet ihn auch von vielen anderen Covered Bonds, die häufig alternative Rückzahlungszeitpunkte beziehungsweise -räume vorsehen.

Einige Emittenten nutzten die derzeit sehr starke Nachfrage nach gedeckten Schuldverschreibungen dazu, bestehende "fixe" Strukturen in Bonds mit veränderbaren Rückzahlungsterminen umzuwandeln. Sie konnten die Schlechterstellung der Investoren häufig durch die Zahlung einer kleinen Prämie anregen.

Konkret zum Pfandbrief: Der Gesetzgeber denkt ziemlich laut darüber nach, für deutsche Pfandbriefe eine Fälligkeitsverschiebung im Krisenfalle einzuführen. Was auf den ersten Blick erstaunt, macht schon auf den zweiten Blick eine Menge Sinn. Schließlich geht es darum, eine Regelung zu finden, die es im Krisenfalle ermöglichen würde, die Bedienung von Pfandbriefen bei Fälligkeit um maximal 1 Jahr hinauszuschieben. Das Ziel einer vertragsgemäßen Bedienung soll nach Meinung des Finanzministeriums gleichwohl erhalten bleiben. Und die Regelung soll auch nur für neu begebene Pfandbriefe gelten.

Würde all das so kommen, bedeutete es für den Sachwalter, der von der BaFin im Krisenfalle als spezieller Treuhänder für die Wahrnehmung der Interessen der Pfandbriefgläubiger eingesetzt wird, als "Chef" einer Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Liquiditätssituation. Die Rolle des Sachwalters wird in Branchenkreisen lebhaft diskutiert.

Denn für die Funktion, die eine Privatperson mit Leben zu füllen hat, dürften sich im Falle des Falles, das heißt bei Schwierigkeiten der Bank, kaum Freiwillige finden lassen, die die Haftungsrisiken tragen wollen. Der Sachwalter steht im ständigen Wettkampf mit dem Insolvenzverwalter der Bank und hat dafür Sorge zu tragen, dass bis zur Fälligkeit des letzten Pfandbriefs alle Zahlungen vollständig fließen. Gibt er vorzeitig vermeintlich nicht benötigte Überdeckung frei, setzt er sich Haftungsrisiken aus. Das Sachwalterverfahren ist zwar rechtlich ausgereift, ob es in der Praxis funktioniert, ist jedoch aufgrund fehlender Praxisfälle nicht sicher. Die klar begrenzte Laufzeitenverlängerung im Krisenfalle ist ein Instrument zur Stärkung der Qualität der Arbeit des Sachwalters und dient damit auch der Stärkung des Pfandbriefs.

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken und seine Mitglieder sollten sich aber bei der Einführung Zeit lassen. Änderungen an einem bewährten System müssen gut erklärt werden, sonst verliert der Pfandbrief - Europas bestes Covered-Bonds-Produkt - versehentlich ein wenig an Glanz. ber

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