TKG-Novelle: GdW zeigt sich enttäuscht

Der Deutsche Bundestag hat am 22. April in zweiter und dritter Lesung über die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beraten, nun muss ihr nur noch der Bundesrat zustimmen. Mit dem neuen Gesetz soll unter anderem die Betriebskostenumlage abgeschafft werden, was in Augen der Wohnungswirtschaft ein Fehler ist, da diese den Mietern bislang eine kostengünstige TV-Versorgung sowie den dringend notwendigen Glasfaserausbau der kommenden Jahre sicherte. "Das sind schlechte Nachrichten für über zwölf Millionen Mieterhaushalte in ganz Deutschland. Auf sie kommen Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu. Die Regierung leistet hier einen echten Bärendienst für Mieter mit geringen Einkommen und sozial orientierte Vermieter", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko zu der Entscheidung.

Denn damit müssten Mieter ab 1. Juli 2024 ihren TV-Dienst nach der neuen Regelung in Einzelabrechnung abonnieren. Ein günstigeres Sammelabo über ihr Wohnungsunternehmen sei dann nicht mehr möglich. Belastet werden mit dieser neuen Regelung laut GdW zudem ausgerechnet geringverdienende Haushalte, da ihre Kosten ab Mitte 2024 nicht mehr als Kosten der Unterkunft von der Kommune übernommen würden. "Mit dieser Entscheidung werden insbesondere sozial schwächere Mieter und letztlich ganz Deutschland von einer schnellen, zukunftsfähigen Medien- und Digitalversorgung abgehängt", so das Fazit des GdW-Präsidenten. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft hatte gegenüber der Politik den Erhalt der Umlageoption gefordert, jedoch gleichzeitig ein individuelles, gesetzliches Opt-out-Recht für Mieter unterstützt.

(GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.)

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