Aufsätze

Basel II: Pilotprojekt zur aufsichtsrechtlichen Abnahme der internen Ratingsysteme

Im Dezember 2006 sind mit der Veröffentlichung der finalen Version der Solvabilitätsverordnung (SolvV) die Anforderungen aus dem Baseler Rahmenwerk (Basel II) sowie der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden. Die Regelungen traten in Deutschland offiziell zum 1. Januar 2007 in Kraft. Die Frankfurter Sparkasse nutzt das vorhandene Wahlrecht, das die Anwendung ab 1. Januar 2008 ermöglicht.

In der neuen SolvV wurden die in Basel II enthaltenen Mindestkapitalanforderungen mit genaueren Quantifizierungen des Kreditrisikos und anderer Risiken umgesetzt. Basierte die Bestimmung der Unterlegungspflicht im alten Grundsatz I bislang auf sehr pauschalen Risikogewichten, die die tatsächliche Situation des einzelnen Kreditnehmers nicht berücksichtigten, ist dies - in modifizierter Form - auch im Basel II-Standardansatz für Kreditrisiken grundsätzlich weiterhin möglich.

Steuerungsimpulse durch das Risikomodell

Ein mit derart differenzierten Methoden arbeitendes Risikomodell gibt Steuerungsimpulse und ist zeitgemäß, zumal das tatsächliche Ausfallrisiko eines Kreditnehmers mit den etablierten Sparkassen-Rating- und Scoringmethoden zuverlässiger eingeschätzt werden kann. Die Sparkasse strebt daher für die Beurteilung ihrer Kreditrisiken den moderneren IRB-Standardansatz an. Ein weiterer, nicht quantifizierbarer Vorteil ist, dass die Zulassung der internen Ratingsysteme dem jeweiligen Institut qualitativ hochwertige Kredit- und Risikomanagementprozesse bescheinigt. Die Sparkasse erhofft sich von diesem neutralen Qualitätssiegel einen Vorsprung im Wettbewerb am Bankenplatz Frankfurt. Auch gegenüber den eigenen Mitarbeitern wird die Güte und Zuverlässigkeit der eingesetzten Systeme signalisiert, was zu besserer Akzeptanz führt. Die Verwendung des etablierten Standardansatzes zur Ermittlung der Risikokosten erreicht diese Wirkung nicht.

Was auf den ersten Blick nach einer eher unscheinbaren Anpassung im Meldewesen durch die Ablösung des Grundsatzes I klingt, ist letztlich eine Revolution der Bankenaufsicht, die sehr viele Bereiche in einem Kreditinstitut erfasst. Die Ermittlung der Unterlegungspflicht mit Eigenkapital erfolgt im IRB-Ansatz künftig durch selbst vorgenommene Bonitätseinschätzungen der Kreditnehmer mittels etablierter Ra-ting-/Scoringverfahren. Der Meldewesenprozess beginnt zukünftig bereits im Markt mit dem Rating eines Kunden beginnt.

Um die mit der Abnahme des IRB-Ansatzes verbundenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, musste die Sparkasse in knapp drei Jahren alle Kreditprozesse Basel II-konform ausrichten und überarbeiten. In einem Kraftakt gelang es, die bestehenden und neuen Kreditengagements ohne Ausnahme mit den DSGV- Rating- und Scoringinstrumenten zu bearbeiten. Dabei wurde die Qualität der Ratingerstellung kontinuierlich verbessert und eine weitere Optimierung der Kreditabläufe erreicht. Zudem war durch die Installation der DSGV-Rating- und Scoringsysteme bereits eine umfangreiche Standardisierung und eine klare Regelung der Zuständigkeiten umgesetzt worden.

Finale Umsetzungsphase vor der Abnahmeprüfung

Strategisch wurden die Basel II-Anforderungen in verschiedenen Projekten umgesetzt, so zum Beispiel auch bei der betriebswirtschaftlichen Steuerung. Hier gehen seit dem Jahr 2006 risikoadjustierte Konditionen in die Kundensätze und die Deckungsbeitragsrechnung ein. Außerdem werden auf Basis der Rating- und Ausfallprozesse verschiedene Kennzahlen zur Kreditrisikosteuerung abgeleitet, zum Beispiel Ratingausfallraten, Value at Risk oder Einbringungs- beziehungsweise Verwertungsquoten. So können auch die Risikolimite des Kreditportfolios festlegt werden. Diese Kennzahlen und die davon abgeleiteten Risikolimite fließen zudem in die Risikotragfähigkeitsmodelle der Gesamtbanksteuerung ein.

Zum Jahresbeginn 2006 hatte die Frankfurter Sparkasse das interne Umsetzungsprojekt Basel II gestartet. Parallel dazu begann der DSGV das IRB-Pilotprojekt (Abbildung 1). Ein gemeinsames Ziel dieser beiden verbundenen Projekte ist es, die termingerechte Zulassung für die Sparkasse zur Aufnahme des IRB-Ansatzes im Meldewesen bis 2008 zu erreichen. Um die vielfältigen Anforderungen Basel II-konform in der Sparkasse umsetzen zu können, wurde das interne Projektteam durch Spezialisten aus allen beteiligten Ressorts, Ansprechpartner der Marktbereiche sowie externe Berater verstärkt. Die betroffenen Mitarbeiter wurden auf die anstehende Prüfung durch Seminare und Workshops vorbereitet. Dabei wurde bis heute etwa ein Viertel aller Mitarbeiter der Sparkasse aus allen betroffenen Bereichen - vom Vorstand bis zu den einzelnen Fachverantwortlichen - in den Themenschwerpunkten Basel II und Ma Risk geschult.

Die bankaufsichtliche Prüfung in der Sparkasse (On Site-Phase)

Als Tochterunternehmen der Helaba wird die Frankfurter Sparkasse bei der Umsetzung von Basel II bis zur IRB-Abnahme als Pilotinstitut im Projekt der Sparkassen Rating- und Risikosysteme GmbH (SR) vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) und der Sparkassen Informatik (SI) unterstützt. Von der SR wird mit allen beteiligten Institutionen ein Masterprozess erarbeitet, der anderen Sparkassen die aufsichtsrechtliche Abnahme strukturieren und erleichtern soll. Sehr günstig für den DSGV wirkt sich dabei aus, dass die Sparkasse alle zur Verfügung stehenden Rating- und Scoring-Module, welche durch die SR entwickelt wurden, zur Abnahme bringen wird.

Als Dienstleister für die Sparkassen kann die SR ihre Rating- und Scoringsysteme nicht eigenständig zur aufsichtsrechtlichen Abnahme anmelden. Erst der Zulassungsantrag der Sparkasse bildete die formale Basis, um die zentrale Prüfung (Off Site-Prüfung) bei der SR durchzuführen. Derzeit werden die in den Kreditprozessen der Sparkasse verwendeten Module und Methoden hinter den Risikoklassifizierungsverfahren von der Aufsicht untersucht.

Die Frankfurter Sparkasse durchläuft das Zulassungsverfahren für den IRB-Ansatz im Rahmen einer Abnahmeprüfung durch die Bankenaufsicht. So erfolgt seit November 2006 die Prüfung durch Vertreter der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba Fin). Diese Prüfung wird voraussichtlich in zwei getrennten Blöcken bis Ende 2007 durchgeführt werden. In dieser "On Site-Phase" der Zulassungsprüfung werden die Vertriebs-, Kredit- und Risikomanagementprozesse, die Anwendung der IT-Systeme sowie die Qualifikation der Mitarbeiter geprüft. Die Prüfer führen neben der Analyse von Kreditakten und Arbeitsanweisungen auch eine Reihe von Interviews mit Mitarbeitern der Sparkasse zu den Arbeitsabläufen durch. Für die Dauer der Prüfung wurde ein Basel II-Abnahmebüro eingerichtet, das den Prüfern, Projektteilnehmern und Mitarbeitern für alle Fragen als erste Anlaufstelle zur Verfügung steht und den organisatorischen Ablauf der Prüfung steuert.

Nach Erteilung der Zulassung wird die Sparkasse erstmals per 31. März 2008 wesentliche Teile ihres Kreditportfolios (zirka 90 Prozent) nach dem IRB-Ansatz melden (Abbildung 2). Für die Frankfurter Sparkasse ist die Einführung des IRB-Ansatzes und die Einbindung der Ratingsysteme in die Gesamtbanksteuerungs- und Kreditprozesse eine wertvolle Investition in die Zukunft. Insbesondere durch die jetzt mögliche Feinsteuerung des Kreditgeschäftes, die erwartete Eigenkapitalersparnis, die bessere Kapitalallokation und die marktgerechte Bepreisung von Krediten, aber auch durch die Signalwirkung der aufsichtsrechtlichen Abnahme ihrer internen Ratings wird die Sparkasse ihre Wettbewerbsposition stärken können.

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