Kreditwesen aktuell

Basel III aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft

Ulrich Bittihn

"Die höheren Schutzwälle hindern nicht ausreichend daran, systemgefährdende Risiken einzugehen"

Dr. Ulrich Bittihn, Vorsitzender des Vorstands, Volksbank Paderborn-Höxter- Detmold

Die Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold zählt mit einer Bilanzsumme von 3,6 Milliarden Euro zu den großen Volksbanken in Deutschland. Mit 85 Standorten in den Kreisen Paderborn, Höxter und Lippe sowie einem Marktanteil von mehr als 35 Prozent sind wir die Hausbank für die Region. Da unser Geschäftsgebiet wesentlich durch einen starken, exportorientierten Mittelstand geprägt wird, spielt das gewerbliche Kundengeschäft für uns eine tragende Rolle. Als Hausbank stellen wir unseren mittelständischen Kunden die gesamte Palette der modernen Finanzdienstleistungen zur Verfügung. Entsprechend unserer genossenschaftlichen Geschäftsphilosophie stehen wir unseren Kunden auch in konjunkturell schwierigen Zeiten als verlässlicher Partner zur Seite. Um diesem Grundsatz auch in Zukunft nachhaltig gerecht werden zu können, bedarf es einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung, die Wachstumsspielräume für zusätzliche Kreditvergaben, aber auch für eine höhere Risikoanrechnung bei den Kundenkrediten für veränderte Bonitäten ermöglicht.

Komfortable Ausstattung mit zusätzlichen Wachstumsreserven

Mit einem Solvabilitätskoeffizienten von über 11 Prozent ist die notwendige Eigenkapitalstärke nach den aktuellen Regelungen gegeben. Diese komfortable Ausstattung mit zusätzlichen Wachstumsreserven konnten wir mit unserem erfolgreichen Geschäftsmodell einer regionalen Genossenschaftsbank über Jahre systematisch aufbauen.

Das in der Berechnung zum Solvabilitätskoeffizienten einbezogene haftende Eigenkapital, das den Risikoaktiva aus dem Kredit- und Wertpapiergeschäft gegenübergestellt wird, besteht zu rund 70 Prozent aus hartem Kernkapital, also eingezahlten Geschäftsguthaben, Gewinnrücklagen und Reserven aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. 30 Prozent resultieren aus Ergänzungskapitalbestandteilen wie Bewertungsreserven nach § 340 f HGB und dem Haftsummenzuschlag.

Die vom Board of Governors festgelegten neuen Kapitalanforderungen im Rahmen von Basel III führen nach ersten Erkenntnissen zu einer spürbaren Mehrbelastung des vorhandenen Kernkapitals. Mussten die Risikoaktiva bislang mit mindestens vier Prozent hartem Kernkapital unterlegt werden, so beträgt dieser Wert zukünftig sechs Prozent. Dabei spielt für unser Haus das sonstige Kernkapital, insbesondere die mit der neuen Regelung ebenfalls diskutierten Hybridkapitalanteile, keine Rolle. Obwohl die Gesamtunterlegungsquote der Risikoaktiva mit Eigenkapital weiterhin bei einem Mindestbeitrag von acht Prozent bestehen bleibt, hat sich der erforderliche Anteil des Kernkapitals von 50 Prozent auf 75 Prozent erhöht.

Neben dieser Erhöhung des Kernkapitals sind weitere belastende Regelungen zu berücksichtigen. So wurden bislang nach § 10 KWG erforderliche Abzüge vom haftenden Eigenkapital je zur Hälfte vom Kern- und Ergänzungskapital vorgenommen. Zukünftig erfolgt der Abzug voll vom Kernkapital! Da es sich bei den Abzugsposten im Wesentlichen um die Beteiligungen an unseren beiden Zentralbanken der DZ Bank und der WGZ Bank handelt, sehen wir hier unsere genossenschaftliche Finanz-Gruppe insgesamt gefordert, intelligente genossenschaftlich geprägte Lösungen für die zukünftige Kapitalbeschaffung unserer Zentralbanken zu entwickeln. Die zukünftige Eigentümerstruktur sollte sich dabei unverändert an den genossenschaftlichen Grundprinzipien orientieren.

Frage der globalen Gleichbehandlung

Darüber hinaus muss künftig aus dem Kernkapital ein Kernkapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5 Prozent der Risikoaktiva gebildet werden. Zusätzlich ist ein antizyklischer Eigenkapitalpuffer von bis zu 2,5 Prozent in Zeiten eines starken Kreditwachstums zu bilden.

Die Anforderungen an das Kernkapital würden sich weiter erhöhen, wenn Bestandteile des bisherigen Ergänzungskapitals über die Neuregelung nicht mehr anrechenbar wären. Diese müssten ebenfalls entweder durch Kernkapital oder anrechenbare teure Eigenkapitalsurrogate ersetzt werden. Dies gilt insbesondere für Positionen wie den Haftsummenzuschlag sowie die Bewertungsreserven nach § 340 f HGB. Mit Blick auf die gerade erst anlaufende Umsetzungsdiskussion können dazu keine gesicherten Aussagen getroffen werden. Im Interesse der Genossenschaftsbanken sollten diese bisher akzeptierten Komponenten des haftenden Eigenkapitals aber bei der Umsetzung der Basel-III-Richtlinie ins deutsche Recht unbedingt erhalten bleiben.

Nach ersten Probeberechnungen wird unser Haus die geforderten Eigenkapitalquoten und Risikopuffer dank bislang schon guter Ausstattung mit haftendem Eigenkapital und weiteren Reserven innerhalb des vorgesehenen Übergangszeitraums von 2013 bis 2019 problemlos erfüllen können. Voraussetzung dafür ist allerdings die weitere Umsetzung unserer seit Jahren konsequent verfolgten Erlös- und Kostenstrategie. Nur so lässt sich auch für die Zukunft ein nachhaltiges Betriebsergebnis auf einem Niveau sichern, das gemessen am angestrebten weiteren Wachstum eine entsprechende Reservenbildung ermöglicht. Ob die neuen Eigenkapitalregeln zu einer höheren Stabilität in den Finanzmärkten beitragen, bleibt fraglich. Zwar erhöhen sich die Haftungsmassen weltweit, doch hindern die höheren Schutzwälle einige Teilnehmer des Finanzsektors nicht ausreichend daran, auch in Zukunft systemgefährdende Risiken einzugehen. Bei einer Krisensituation wie der in 2008 würde dabei auch die erhöhte Risikodeckungsmasse die negativen Auswirkungen nicht ausreichend kompensieren können.

Für eine regionale Genossenschaftsbank, wie wir es sind, und damit für die gesamte genossenschaftliche Bankengruppe, die die Finanzkrise nicht mit verursacht hat und ein wesentlicher stabilisierender Faktor in den vergangenen drei Jahren war, stellt sich im Übrigen auch die Frage, ob eine globale Gleichbehandlung der Baseler Risikosystematik unabhängig von Geschäftsmodellen, Risikoprofilen und Systemrelevanz zielführend sein kann.

Detlef Hosemann

"Auf die Umsetzung in deutsches Aufsichtsrecht muss besonderes Augenmerk gelegt werden"

Dr. Detlef Hosemann, Mitglied des Vorstands und CFO, Helaba Landesbank Hes-sen-Thüringen, Frankfurt am Main

Grundsätzlich halten wir eine Fortentwicklung der bankaufsichtsrechtlichen Regelungen einschließlich der Mindestkapitalanforderungen für sinnvoll und notwendig. Es sei aber darauf hingewiesen, dass durch die aktuellen Festlegungen Themen wie beispielsweise die grundlegende Risikoabschirmung bei Systemrelevanz von Banken oder die Einbeziehung weiterer Teilnehmer am Kapitalmarkt außerhalb der regulierten Bankenwelt nicht gelöst werden.

Unterschiedliche Vorgaben aus Basel und Brüssel

Die Differenzierung der Kapitalvorschriften nach der Rechtsform (Aktiengesellschaften einerseits, non-joint-stock-Institute andererseits), ist fachlich sinnvoll, da nur für Aktien börsennotierter Gesellschaften ein geregelter und funktionierender Eigenkapitalmarkt besteht. Ebenso ist auch bei stillen Einlagen wirtschaftlich zu differenzieren zwischen solchen, deren Ausgestaltung einer Anpassung an den Kriterienkatalog zugänglich ist, und jenen, die durch Kapitalmarktmaßnahmen generiert und deshalb nur durch Ablauf/Kündigung und Ersatz veränderbar sind.

Bemerkenswert ist die angedachte starke Verkürzung der Übergangsfristen gegenüber den bereits im KWG niedergelegten Vorgaben der EU (CRD II). Dies zeigt auch das grundsätzliche Verfahrensproblem auf, das aus den zeitlich parallelen, fachlich aber durchaus unterschiedlichen Vorgaben aus Basel und Brüssel für die Kreditinstitute entsteht. Die langfristige Eigenkapitalplanung wird durch die Vorverlegung des Stichtags für Übergangsregeln beeinträchtigt. Deshalb ist für langfristige Kapitalmaßnahmen mindestens die wohl kurzfristig anstehende Anpassung der europäischen Richtlinien abzuwarten.

Da Basel grundsätzlich nur eine Empfehlung darstellt und zudem den nationalen Aufsehern bewusst Spielräume einräumt, muss auf die Umsetzung in deutsches Aufsichtsrecht besonderes Augenmerk gelegt werden, um keine Rechtsdiskriminierungen auszulösen. Hier sind insbesondere zwei Themen zu nennen: Dies betrifft zum einen die unterschiedlichen Bestandsschutzregeln für öffentliche stille Einlagen. Da nur für stille Einlagen im Rahmen staatlicher Stützungsmaßnahmen (SoFFin) ein vollumfänglicher Bestandsschutz bis 2018 gewährt werden soll, werden diejenigen Institute benachteiligt, die durch entsprechend umsichtige Risiko- und Kapitalpolitik solche Maßnahmen gerade nicht in Anspruch nehmen mussten.

Zum Zweiten ist die Konkretisierung des antizyklischen Kapitalpuffers der nationalen Aufsicht überlassen, weshalb der praktischen Ausgestaltung eine besondere Bedeutung zukommen wird.

International zeitgleiche Umsetzung

Die Einführung der Leverage Ratio in der vorgesehenen Form ist kritisch zu sehen, da sie die Abkehr von einer risikoadäquaten Risikomessung (Basel II) hin zu einer bilanzbeziehungsweise nominalbasierten und damit international kaum vergleichbaren Pauschalgrenze bedeutet. Dieser Methodenwechsel diskriminiert gerade risikoarmes Geschäft, etwa von Hypothekenbanken und öffentlichen Förderbanken.

Noch zu erwähnen die Liquiditätskennziffern: Hier gibt es, wie die QIS 6 gezeigt hat, im kurzfristigen Bereich zahlreiche Ausgestaltungsfragen. Im langfristigen Bereich ist die geforderte Qualität der Liquiditätsbevorratung im Wesentlichen in Staatsanleihen problematisch zu sehen. Hier ist zu hoffen, dass die festgeschriebene Erprobungsphase zu Änderungen führen wird.

Auf jeden Fall aber muss - anders als bei der Implementierung von Basel II - eine Umsetzung von Basel III international zeitgleich erfolgen, um die europäische Bankenwelt nicht weiter zu benachteiligen.

Hans-Walter Peters

"Stärkung der Eigenkapitalausstattung als stabilisierendes Instrument"

Dr. Hans-Walter Peters, Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter, Berenberg Bank, Hamburg

Die Auswirkungen der strengeren Eigenmittelanforderungen durch Basel III sind für die Privatbankiers in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Geschäftsstruktur und ihrer derzeitigen Eigenmittelausstattung unterschiedlich stark.

Von Vorsicht geprägte Risikostrategie hilft

Mit einer Kernkapitalquote von 13,7*) und einem Provisionsüberschuss, der dreimal so hoch wie der Zinsüberschuss ist, gehört die Berenberg Bank zur Gruppe der gut kapitalisierten Privatbanken, die zudem in ihrer Geschäftsstruktur stark auf das Dienstleistungsgeschäft ausgerichtet sind. Eine durch Vorsicht geprägte Risikostrategie hilft uns an dieser Stelle gleich mehrfach, für Basel III gut gerüstet zu sein. Die bewusste Fokussierung auf weniger risikobehaftete, dienstleistungsorientierte Geschäftsfelder ermöglichte es uns, auch in einem unsicheren gesamtwirtschaftlichen Umfeld erfolgreich tätig zu sein. Hierdurch haben wir unser Eigenkapital gestärkt.

Zudem konnten wir es uns leisten, das Kreditgeschäft sehr selektiv zu betreiben. Dass wir unsere Kundengelder äußerst konservativ in einem Wertpapierportfolio anlegen, in dem Papiere deutscher öffentlicher Emittenten mit einer Risikogewichtung von null Prozent dominieren, hilft uns natürlich auch für Basel III. Das Kernkapital der Berenberg Bank setzt sich derzeit ausschließlich aus hartem Kernkapital zusammen. Die Liquiditätssituation der Bank ist sehr gut. Den neuen Anforderungen an die hochliquiden Aktiva sehen wir somit ebenfalls gut gerüstet entgegen.

Insgesamt betrachten wir eine durch Basel III bewirkte Stärkung der Eigenkapitalausstattung als stabilisierendes Instrument. Gleichzeitig wissen wir aber auch, dass die großen Schieflagen in der Finanzkrise nicht allein durch höhere Eigenkapitalanforderungen verhindert worden wären. Insofern ist weiterhin ein langfristig verantwortliches und damit auch langfristig orientiertes Management in den Banken gefordert.

Langfristig orientiertes Management

Die inhabergeführte Privatbank mit persönlich haftenden Gesellschaftern hat auch ohne aufsichtsrechtliche Regulierung den Anspruch an ein langfristiges und risikobewusstes Management. Mit dieser Grundeinstellung, einer starken Dienstleistungsorientierung und einer komfortablen Eigenmittelausstattung sehen wir uns gut gerüstet für eine erfolgreiche Zukunft mit Basel III.

*) Gruppe, per 30. Juni 2010

Alexander Wüerst

"Die Kreditvergabe an den Mittelstand sollte nicht erschwert werden"

Alexander Wüerst, Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Köln und Landesobmann der rheinischen Sparkassen

Es ist erfreulich, dass die nationalen Notenbankchefs und obersten Bankaufseher sich auf künftige einheitliche regulatorische Mindestanforderungen für Banken geeinigt haben. Dass hier durchgängig höhere Kapitalanforderungen für Banken gefordert werden, ist aufgrund der durchlebten Erfahrungen der Finanzmarktkrise sicherlich nur folgerichtig. Entscheidend wird nunmehr sein, ob es auch gelingt, dass sich neben Europa auch der gesamte internationale Bankenmarkt - insbesondere auch die USA - diesen neuen Anforderungen nach Basel III verpflichtet. Denn im Rahmen der Diskussionen um Basel III sollte nicht vergessen werden, dass zum Beispiel die USA erst jetzt zögerlich voranschreiten, die Regelungen von Basel II umzusetzen, während in Europa dies seit geraumer Zeit für jedes Kreditinstitut verbindlich vorgeschrieben ist. Jedoch jüngste Äußerungen aus Brüssel lassen hoffen.

Stabilisierende Strukturen bewahren

Natürlich war es richtig, sich bei den Beratungen zu Basel III nicht nur an den Ursachen der bestehenden Krise zu orientieren, da man nicht davon ausgehen kann, dass die nächste Krise ähnlich geartet ist wie die bestehende. Jedoch ist es elementar, dass bei den künftigen Anforderungen darauf geachtet wird, dass die Strukturen, die sich in der Krise als stabilisierend erwiesen haben, nicht durch ein neues Regelwerk geschwächt werden. Schließlich gilt es, mit Basel III das Finanzsystem als Ganzes zu stärken. Diese Aspekte sollten in den kommenden Diskussionen um die Umsetzung von Basel III in Europa besondere Berücksichtigung finden. Es wäre schade, wenn mit den nun vereinbarten regulatorischen Anforderungen das "klassische" Bankgeschäft und die Kreditinstitute, welche es betreiben, benachteiligt würden. Denn die Institute, welche ein an der Realwirtschaft orientiertes Geschäftsmodell besitzen, waren einerseits Stabilitätsanker in der Krise und haben zum anderen erfolgreich das Entstehen einer Kreditklemme verhindert. So setzt die Kritik an Basel III an der fehlenden tiefer gehenden Würdigung der Risikostruktur und Systemrelevanz von einzelnen Kreditinstituten an. Im Einzelnen sollten die zu treffenden Veränderungen sich an drei Zielen orientieren:

1. Mehr Eigenkapital dort, wo auch hohe Risiken vorliegen und dadurch für die Volkswirtschaften weltweit ein Stabilitätsrisiko besteht.

2. Eine deutliche Erschwernis von spekulativen Geschäften ohne Bezug zur Realwirtschaft.

3. Die "Systemrelevanz" des einzelnen Kreditinstituts sollte Berücksichtigung finden.

Des Weiteren wäre es sinnvoll gewesen, Märkte und Finanzinstitutionen auch außerhalb von Banken stärker zu regulieren und den Blick insgesamt mehr auf die tatsächlichen Risikopositionen zu legen.

Die Sparkassen in Deutschland haben sich in der Finanzmarktkrise als robust und krisenfest erwiesen und sind ihrer hohen Verantwortung für die Region gerecht geworden. Sie waren nicht nur ein sicherer Hafen für die in der Krise zuströmenden Kundengelder, sondern auch ein zuverlässiger Partner der vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen. So sind sie Finanzierungspartner Nummer eins von Mittelstand und Handwerk. 43 Prozent der Kredite an Unternehmen und Selbstständige bundesweit kommen aus der S-Finanzgruppe, und 77 Prozent der Kredite an das Handwerk in Nordrhein-Westfalen stammen von den Sparkassen. Allein im Rheinland haben diese ihr Kreditvolumen auf 108 Milliarden Euro ausgeweitet, den höchsten Stand in ihrer Geschichte - und das in Zeiten der größten Finanzkrise der letzten 80 Jahre!

Rund die Hälfte aller kleinen und mittelständischen Unternehmen vertrauen darauf, dass die Sparkassen sie auch künftig als Finanzpartner begleiten. Die jetzige Vereinbarung der Notenbankchefs und Bankaufseher dürfte perspektivisch jedoch eine belastende Auswirkung auch auf das klassische Kreditgeschäft haben, obwohl die Sparkassen insgesamt eine überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung besitzen.

Deshalb werden die Sparkassen die Anforderungen aus Basel III auch packen, allerdings rückt die Gefahr näher, dass der deutsche Mittelstand durch die jetzigen Regelungen von Basel III einen schwereren Kreditzugang erhält.

Erschwerte Refinanzierung

Des Weiteren würde über die neuen Liquiditätsgrundsätze die Refinanzierung von langfristigen Krediten für Sparkassen erschwert. So müssten die Sparkassen nach jetzigem Kenntnisstand einen Teil ihrer langfristigen Kredite in kurzfristige Kredite umschichten. Neben dem Ergebnis, dass der Kunde künftig die Zinsänderungsrisiken tragen müsste, würde hierdurch auch die gelebte und bewährte Verschuldungskultur in Deutschland verändert - weg von der langfristigen Ausrichtung hin zur kurzfristigen Verschuldung mit all den negativen Begleiterscheinungen!

Es bleibt der öffentliche Appell an die Politik, bei der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht eine stärkere Differenzierung vorzunehmen. Die Risiken für die Finanzwelt gehen nicht von dem klassischen Bankgeschäft und den Kreditinstituten, die es betreiben, aus. Diese zeichnen sich durch ein Geschäftsmodell aus, welches sich an der Realwirtschaft orientiert mit gut gestreuten Risiken, die aus einem kleinteiligen und ausgewogenen Kreditportfolio bestehen. So gilt es, nicht diejenigen zu schwächen, die in der Krise nicht Teil des Problems waren, sondern die im Gegenteil geholfen haben, die Krise abzufedern.

Die Zwischenüberschriften sind von der Redaktion eingefügt worden.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X