Gespräch des Tages

KfW ERP, GTZ und Strukturfragen

Ihre Erfahrung als Rednerin zeigte sich deutlich, als Ingrid Matt-häus-Meier auf ihrer ersten Jahres-Pressekonferenz als Vorstandsvorsitzende der KfW Bankengruppe deren (bankwirtschaftliches) Ergebnis im bundesdeutschen Fördergeschäft vortrug. Bei neuen "Rekordwerten" wie einem auf 76,8 Milliarden Euro gestiegenen Fördervolumen - plus elf Prozent - und dem nach dem jüngsten Friedensnobelpreis erwähnenswerten Status als weltgrößter Mikrofinanzierer fiel ihr das auch sichtlich leicht. Dass für das Institut das Wohlergehen des Mittelstands unverändert wichtig ist, stellte sie ebenfalls klar und setzte neben der Förderung insbesondere der kleinen Unternehmen auch den aktuell schlagzeilenträchtigen Klimaschutz noch einmal explizit mit auf die Agenda für das kommende Jahr. Kurz zusammengefasst: Im Rahmen der Initiative "kleiner Mittelstand" sollen voraussichtlich ab April im Unternehmerkredit 50 Prozent des Ausfallrisikos übernommen und bei Gründungs- und Programmen für junge Unternehmer die durchleitenden Banken statt wie bisher zu 80 Prozent künftig komplett von ihrem Risiko entlastet werden. Zum besseren Klimaschutz soll die Förderung von Energieeinsparung, Energieeffizienz und CO2-Minderung sowie von erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Bei letzteren sei man 2006 ebenfalls weltweit größter Finanzierer gewesen.

So ruhig und unbeschwert, wie es die Vorstandsvorsitzende gerne vermittelt hätte, ist die gegenwärtige Lage der KfW aber nicht. Denn auch mit schwierigerer Materie muss sich die Förderbank auseinandersetzen. Zum einen sind da die ehemaligen Marshall-Gelder: Wie es der Zufall wollte, tagte das Bundeskabinett zur Übertragung des ERP-Sondervermögens auf die Förderbank just zur gleichen Zeit. Angenehmer Nebeneffekt für die KfW-Führung: Dem leidigen Thema konnte man mit dem Hinweis auf die noch ausstehenden Beschlüsse erst einmal aus dem Weg gehen. Wie gewichtig dieses aber für die deutsche Finanzbranche ist, wird aus der noch am selben Tag verbreiteten Pressemeldung klar: "Mit Bedauern haben der Bundesverband deutscher Banken, der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, der Deutsche Sparkassen und Giroverband und der Verband deutscher Pfandbriefbanken zur Kenntnis genommen, dass der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung weiterhin die Übertragung des ERP-Sondervermögens als Eigenkapital auf die KfW vorsieht", heißt es da - der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, dem auch die KfW angehört, fehlt übrigens auf der Liste. Nach wie vor ist aus Sicht der vier Bankenverbände die Frage offen, wofür die Förderbank Gelder in einer solchen Größenordnung benötige.

In anderen Worten: Die vier Verbände zeigen sich besorgt, dass die KfW das zusätzliche Eigenkapital in Höhe von 9,3 Milliarden Euro für Wettbewerbsgeschäfte einsetzen könnte. Das ist freilich ein Punkt, bei dem ohnehin schon Missstimmung herrscht, nämlich die Neigung der bundeshoheitlichen Förderer, sich samt hervorragendem Rating - wie zuletzt über Studienkredite - immer ein Stück weiter in das allgemeine Bankgeschäft hineinzuschieben (siehe auch Kreditwesen 17-2006). Allzu leicht werde da Marktversagen postuliert, wo die Kreditinstitute aufgrund fehlender Subventionen, Steuerpflicht und KWG nicht konkurrieren können. Das sagen die Banken. Alldem weiß die KfW freilich zu widersprechen (siehe auch Kreditwesen 14-2006). Am aktuellen Beispiel ERP: Auch wenn man die ERP-Gelder natürlich gerne annimmt wird gebetsmühlenartig betont, dass diese auch weiterhin allein für Förderzwecke bestimmt seien. Mit dieser Beteuerung allein werden sich die Institute aber kaum zufrieden geben - es ist die klare Trennung zwischen Bank- und Fördergeschäft, die man gesichert sehen will. Von den deutlich größeren Geschäftspotenzialen dank höherem Eigenkapital ganz zu schweigen.

Als weitere unangenehme Angelegenheit steht seit mittlerweile gut eineinhalb Jahrzehnten - und nun wieder aktuell - immer noch die Zusammenlegung der KfW Entwicklungsbank mit der Eschborner Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) an, die als ebenfalls vom Staat getragene Einrichtung das zweite Standbein der bundesdeutschen Entwicklungshilfe darstellt. Dass eine Zweiteilung der Entwicklungshilfe allein aufgrund des doppelten Verwaltungsapparats unsinnig ist, bleibt dabei zwar unstrittig. Weil aber keiner vom anderen und beide schon gar nicht von einem Dritten "regiert" werden wollen, finden sie nicht zueinander. Wie stark der immanente Erhaltungstrieb von Fördereinrichtungen ist, haben KfW, DtA (und Politik) ja schon im langwierigen Prozess ihres Zusammenführens eindrucksvoll gezeigt. Ob nun im Fall KfW/GTZ endlich mit Hilfe einer Studie der Unternehmensberatung PWC und eines Gutachtens des Bundesrechnungshofs bis Jahresmitte eine Lösung gefunden werden kann, wird einigerorts bereits bezweifelt. Schaden nehmen würde dann freilich, dank wachsendem "internem Wettbewerb" und fortbestehender Doppelarbeiten, das, was eigentlich Ziel aller Beteiligten sein muss: die Effizienz der bundesdeutschen Entwicklungsförderung.

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