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Zentralbanken: Auswirkungsstudie Basel III per Ende 2013

Die Auswirkungen der verschärften internationalen Eigenkapitalnormen und der neuen Liquiditätsstandards (Basel III) werden seit Anfang 2011 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA auf halbjährlicher Basis im Rahmen des "Basel-III-Monitoring" beobachtet und analysiert. In der zweiten Septemberwoche 2014 wurden die aktuellsten Ergebnisse dieser regelmäßigen Studie veröffentlicht. Sie ist unabhängig vom derzeit laufenden Comprehensive Assessment der EZB. Europaweit sind 151 Banken aus 16 EU-Mitgliedsländern daran beteiligt. Die Deutsche Bundesbank erhebt und prüft dafür die Daten von 44 deutschen Instituten. Dabei werden die Institute in zwei Gruppen eingeteilt: Zur Gruppe 1 zählen hierzulande acht international tätige Institute mit einem Kernkapital von mindestens drei Milliarden Euro gemäß dem CRD-III-Umsetzungsgesetz. Die übrigen 36 kleineren Institute werden der Gruppe 2 zugeordnet.

Zum aktuellen Stichtag basieren die Ergebnisse für die Kapitalquoten, die Kapitaldefinition und die risikogewichteten Aktiva (RWA) erstmals auf der europäischen Umsetzung des Baseler Reformpakets (CRR/CRD IV). Für die Bereiche Leverage Ratio und Liquidität finden weiterhin die Baseler Regelungen Anwendung, da die europäische Umsetzung in diesen Bereichen noch nicht finalisiert wurde. Die inzwischen zum siebten Mal durchgeführten Analysen unterstellen die vollständige Umsetzung des jeweiligen Regelwerks zum Stichtag 31. Dezember 2013. Das bedeutet: Erleichterungen aufgrund von Übergangsbestimmungen wie der stufenweisen Erhöhung der Kapitalabzüge bis 2018 oder Bestandsschutzvorschriften bis 2021 werden nicht berücksichtigt. Die schrittweise Einführung der neuen Eigenkapitalregeln bis zum 31. Dezember 2021 dient dazu, den Instituten ausreichend Zeit zur Deckung des restlichen Kapitalbedarfs zu geben. Diesen Prozess überwacht und begleitet die Aufsicht eng.

Ein Fokus der Auswirkungsstudie ist das harte Kernkapital: Zum Stichtag Ende Dezember 2013 lag die Quote des harten Kernkapitals nach CRR/CRD-IV-Definition im Mittel bei 9,4 Prozent für große Banken und bei 13,4 Prozent für kleinere Institute. Damit übertreffen die großen Institute im Durchschnitt bereits deutlich die geforderte Zielquote von 7 Prozent, die sich aus der Mindestquote für das harte Kernkapital von 4,5 Prozent sowie einem Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5 Prozent zusammensetzt. Im Juni betrug die mittlere harte Kernkapitalquote noch 8,3 Prozent; der positive Trend setzt sich damit auch in der aktuellen Periode fort.

Unter den genannten Annahmen hätten die großen Institute rein rechnerisch zusätzliches Kapital in Höhe von 2,5 Milliarden Euro benötigt, um die Zielquote für das harte Kernkapital von 7 Prozent zuzüglich eines Zuschlags für global systemrelevante Institute bereits zum Stichtag 31. Dezember 2013 zu erfüllen. Dies stellt in etwa eine Halbierung des verbleibenden Bedarfs gegenüber Juni 2013 dar. Der Rückgang des Kapitalbedarfs ist sowohl auf die Erhöhung des Eigenkapitals als auch auf die Reduzierung von risikogewichteten Aktiva bei den Instituten zurückzuführen. Seit dem Stichtag der Studie haben mehrere große deutsche Banken in nicht unerheblichem Maße hartes Kernkapital aufgenommen. Aus Sicht der Bundesbank zeigen diese Ergebnisse, dass die Banken bereits viel getan haben, um die Anforderungen der neuen Regulierung zu erfüllen und sich auf die Herausforderungen, die mit der gemeinsamen europäischen Aufsicht einhergehen, vorzubereiten.

Auch die durchschnittliche Leverage Ratio nach Basel III (Verschuldungskennziffer) wird in der Studie betrachtet. Sie liegt für die großen Institute bei 2,7 Prozent und für kleinere Institute bei 4,9 Prozent. Zum Stichtag Dezember 2013 erreichen oder übertreffen 80 Prozent aller teilnehmenden Institute die vorläufige Zielquote in Höhe von 3,0 Prozent. Der verbleibende Kernkapitalbedarf der übrigen Institute zur Erfüllung dieser Zielquote beträgt für die großen Banken 18,5 Milliarden Euro und für die kleineren Banken 2,6 Milliarden Euro.

Weiterhin befasst sich die Studie mit der Liquiditätsdeckungskennziffer, Liquidity Coverage Ratio (LCR). Nach Angaben der Bundesbank haben erstmals alle teilnehmenden Institute die Zielquote von 100 Prozent übertroffen. Die LCR beträgt zum 31. Dezember 2013 für große Institute im Mittel 108,6 Prozent, die kleineren Institute übertreffen die ab 2019 geltende Mindestanforderung mit einer mittleren Kennziffer von 163,9 Prozent bereits deutlich. Insgesamt benötigen die an der Studie teilnehmenden großen Institute noch 7,9 Milliarden Euro zusätzliche liquide Aktiva, um die Kennziffer von 100 Prozent zu erreichen. Für die kleineren Institute fällt noch ein Bedarf von 2,2 Milliarden Euro an. Die kurzfristige, stressbasierte LCR definiert die Mindestanforderung an den Bestand an hochliquiden Aktiva, um die in einem 30-tägigen Stress-Szenario auftretenden Nettozahlungsmittelabflüsse abzudecken.

Und schließlich wird auch die im Januar 2014 überarbeitete strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) betrachtet. Sie beträgt für die großen Institute zum aktuellen Stichtag im Mittel 95,5 Prozent. Insgesamt werden noch 88,9 Milliarden Euro an zusätzlichen stabilen Refinanzierungsmitteln benötigt, um eine NSFR von 100 Prozent zu erreichen. Die kleineren Institute weisen eine mittlere NSFR von 105,7 Prozent und einen ausstehenden Bedarf an stabilen Refinanzierungsmitteln in Höhe von 15,8 Milliarden Euro aus.

Im Zeitablauf ist für beide Institutsgruppen ein Anstieg der NSFR zu beobachten, der primär durch einen Rückgang der erforderlichen stabilen Finanzierungsmittel hervorgerufen wurde. Die NSFR ist eine bilanzbasierte Kennzahl, die vorhandene Refinanzierungsmittel den zu refinanzierenden Aktiva gegenüberstellt.

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