Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Operationeller Bereich: Am 18. September 2009 billigte der EZB-Rat den ersten Fortschrittsbericht zur Plattform für Marktoperationen (MOP), einer gemeinsam nutzbaren technischen Lösung, mit der über eine einzige Plattform im gesamten Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) die Effizienz im Hinblick auf die Kosten sowie auf technische, operationelle und organisatorische Aspekte der Durchführung von Devisen-, Portfoliomanagement- und damit verbundenen Geschäften verbessert werden soll.

Im Einvernehmen mit dem Federal Reserve System und anderen Zentralbanken hat der EZB-Rat beschlossen, die einwöchigen Geschäfte in US-Dollar bis Ende Januar 2010 fortzusetzen. Außerdem wurde festgelegt, die Geschäfte in US-Dollar mit einer Laufzeit von 84 Tagen nach der Operation, die am 6. Oktober 2009 angekündigt wurde und am 7. Januar 2010 fällig wird, einzustellen. Bereits eingestellte Geschäfte könnten gegebenenfalls in Zukunft wieder aufgenommen werden. Darüber hinaus beschloss der EZB-Rat im Einvernehmen mit der Schweizerischen Nationalbank, die einwöchigen liquiditätszuführenden Swapgeschäfte in Schweizer Franken bis Ende Januar 2010 fortzusetzen.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 22. Oktober 2009 befasste sich der EZB-Rat mit dem Stand des Target-2-Securities-Programms und billigte das Mandat der Zentralverwahrer-Koordinationsgruppe (Central Securities Depositories Coordination Group). Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 8. Oktober 2009 beschloss der EZB-Rat im Einklang mit Empfehlung Nr. 9 der Empfehlungen des EZB-Rats zu staatlichen Garantien für Bankschuldverschreibungen, die eine regelmäßige Überprüfung der Parameter des Preisgestaltungssystems einschließlich der Kreditausfallswap-Prämien zwecks Berücksichtigung von Veränderungen der Marktlage vorsieht, diese Empfehlungen nicht zu ändern. Somit bleiben die Empfehlungen, wie sie auf der EZB-Website abrufbar sind, bis auf Weiteres gültig.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften:

Am 23. September 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique eine Stellungnahme zu einer Erweiterung der staatlichen Garantie zur Deckung der Verbindlichkeiten von Kreditinstituten (CON/2009/73). Am 24. September 2009 behandelte der EZB-Rat auf Ersuchen des französischen Ministeriums für Wirtschaft, Industrie und Arbeit eine Stellungnahme zum Verfahren der Bestellung des Präsidenten der Banque de France (CON/2009/74). Am 29. September 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des slowakischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zu Zahlungsverkehrsdienstleistungen (CON/2009/75). Am gleichen Tag einigte sich der Rat auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union (EU-Rat) auf eine Stellungnahme zur Einführung des Euro (kodifizierte Fassung) (CON/2009/76). Sie wurde am 14. Oktober 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist wie die drei vorgenannten auch auf der Website der EZB abrufbar.

Ebenfalls am 29. September 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des Prüfungsausschusses des Parlaments (Seimas) der Republik Litauen eine Stellungnahme zur staatlichen Rechnungsprüfung der Lietuvos bankas (CON/2009/77). Am 1. Oktober 2009 beschloss der EZB-Rat auf Ersuchen des zyprischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zur Emission besonderer Staatsanleihen an Kreditinstitute (CON/2009/78). Am 7. Oktober 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des schwedischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zur Verlängerung von staatlichen Garantien für Banken und andere Institute (CON/2009/79). Am 9. Oktober 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des niederländischen Finanzministeriums eine Stellungnahme zur Beteiligung der De Nederlandsche Bank am Währungssystem in Bonaire, Sint Eustatius und Saba (CON/2009/80). Am 16. Oktober 2009 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des EU-Rates eine Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2004/39/EG und 2009/.../EG (CON/2009/81). Die Stellungnahme wird in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist ebenso wie die vier vorgenannten auf der Website der EZB abrufbar.

Statistik: Am 8. Oktober 2009 bekräftigte der EZB-Rat bezüglich der methodischen Entscheidungen von Eurostat im Hinblick auf die Statistiken zu Staatsfinanzen in der Europäischen Union, dass umfassende Daten zu staatlichen Garantien und den damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten neu geschaffener Zweckgesellschaften, die nicht zum Staatssektor gezählt werden, erforderlich sind, um die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen zu beurteilen. Darüber hinaus unterstrich der EZB-Rat die Unterstützung des ESZB für eine Fundierung dieser methodischen Entscheidungen auf Grundlage der im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) niedergelegten Regeln. Dies ist entscheidend für die Glaubwürdigkeit der dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zugrunde liegenden statistischen Basis und begrenzt den Spielraum für kreative Buchführung.

Am 15. Oktober 2009 billigte der EZB-Rat eine geänderte Fassung der öffentlichen Erklärung des ESZB im Hinblick auf die von ihm erstellten europäischen Statistiken. Im Einklang mit der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank, die vom EU-Rat im Gefolge der Empfehlung der EZB EZB/2008/9 am 9. Oktober 2009 verabschiedet wurde, enthält diese geänderte öffentliche Erklärung die Definitionen der statistischen Grundsätze, die für die Erstellung europäischer Statistiken durch das ESZB maßgeblich sind. Die geänderte öffentliche Erklärung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Corporate Governance: Am 15. Oktober 2009 nahm der EZB-Rat die Aktualisierung des Beschaffungsplans des Eurosystem Procurement Coordination Office (Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem) zur Kenntnis, den er am 18. Dezember 2008 verabschiedet hatte.

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