Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Operationeller Bereich: Am 8. April beschloss der EZB-Rat, den Bonitätsschwellenwert für marktfähige und nicht marktfähige Sicherheiten (außer Asset Backed Securities, ABS) über das Jahresende 2010 hinaus bei Investment-Grade (das heißt BBB-/Baa3) zu belassen. Darüber hinaus beschloss er, mit Wirkung vom 1. Januar 2011 ein gestaffeltes System von Bewertungsabschlägen auf Sicherheiten mit einem Rating von BBB+ bis BBB- (oder entsprechend) anzuwenden. Dieses abgestufte System soll den einheitlichen zusätzlichen Bewertungsabschlag in Höhe von fünf Prozent ersetzen, der gegenwärtig auf diese Sicherheiten angerechnet wird. Weitere Informationen zum geplanten System von Bewertungsabschlägen sowie eine Aufzählung der Schuldtitel, die mit Wirkung vom 1. Januar 2011 nicht mehr notenbankfähig sind, finden sich in der entsprechenden Pressemitteilung, die am gleichen Tag veröffentlicht wurde.

Am 21. April 2010 beschloss der EZB-Rat, mit der Festlegung der Informationspflichten für ABS auf Einzelkreditebene innerhalb des Sicherheitenrahmens des Eurosystems zu beginnen. Nach der Analyse der positiven Rückmeldungen im Rahmen des entsprechenden am 23. Dezember 2009 eingeleiteten öffentlichen Konsultationsverfahrens legte der EZB-Rat fest, dass die EZB und die 16 nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets mit den Vorbereitungen für die Festlegung der Informationspflichten auf Einzelkreditebene fortfahren werden. Weitere Informationen finden sich in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 15. April 2010 stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung eines Berichts über die aus der Finanzkrise gezogenen Lehren für das Funktionieren der europäischen Finanzmarktinfrastrukturen zu. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die Herausforderungen, denen diese Infrastrukturen und die beteiligten Finanzinstitute während der Finanzkrise gegenüberstanden. Mit der Folgearbeit zu den in diesem Bericht enthaltenen Erkenntnissen wurde bereits begonnen, und zwar in enger Zusammenarbeit mit den maßgeblichen öffentlichen Stellen sowie insbesondere mit der Europäischen Kommission. Der Bericht wurde auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 21. April 2010 erörterte der EZB-Rat den aktuellen Stand des T2S-Projekts. Einzelheiten werden zu gegebener Zeit auf der Website der EZB veröffentlicht. Des Weiteren verabschiedete der EZB-Rat am 21. April 2010 eine Leitlinie zu Target-2-Securities (EZB/2010/2). Die Leitlinie wird im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 23. Februar 2010 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der Latvijas Banka eine Stellungnahme zur Einrichtung einer Sieben-Tage-Einlagefazilität in Lettland (CON/2010/18). Am 19. März 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zu einer Änderung des Gesetzes über die Danmarks Nationalbank hinsichtlich der Ermächtigung, Daten zur Erstellung von Statistiken zu erheben auf Ersuchen des dänischen Wirtschaftsministeriums (CON/ 2010/24). Und am 25. März 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und zu dem Verbot monetärer Finanzierung in Bulgarien auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministers (CON/2010/ 25).

Am 26. März 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem finnischen Gesetzentwurf über staatliche Kapitalanlagen in Einlageinstituten auf Ersuchen des finnischen Finanzministeriums (CON/2010/26). Am 29. März 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Anwendung eines neuen rechtlichen Rahmens hinsichtlich Integrität und Korruptionsbekämpfung auf die Banka Slovenije und ihre Beschlussorgane auf Ersuchen der slowenischen Nationalversammlung (CON/2010/27).

Am 31. März 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union (CON/2010/28). Am 6. April 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Verlängerung staatlicher Garantien für Banken und andere Institute in Schweden auf Ersuchen des schwedischen Finanzministeriums (CON/2010/29).

Am 7. April 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Umstrukturierung der Central Bank and Financial Services Authority of Ireland auf Ersuchen des irischen Finanzministers (CON/2010/30).

Am 13. April 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Änderung des ungarischen Gesetzes über Kreditinstitute und Finanzunternehmen bezüglich weiterer Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung auf Ersuchen des ungarischen Finanzministeriums (CON/ 2010/31).

Statistik: Am 19. März 2010 genehmigte der EZB-Rat die jährliche Beurteilung der Verfügbarkeit und Qualität der verschiedenen Statistiken, die auf der Grundlage eines EZB-Rechtsakts vom Eurosystem erstellt werden. Des Weiteren stimmte er der Veröffentlichung des Qualitätsberichts 2009 zur Statistik der Zahlungsbilanz und des Auslandsvermögensstatus des Euro-Währungsgebiets und des Berichts über die Monetär- und Finanzstatistik zu. Beide gemäß dem "ECB Statistics Quality Framework" erstellten Berichte wurden auf der Website der EZB veröffentlicht.

Corporate Governance: Der EZB-Rat nahm zur Kenntnis, dass das Direktorium seinen Ergänzenden Kodex der Ethik-Kriterien verabschiedet hat, der den Ergänzenden Kodex ethischer Kriterien für die Mitglieder des Direktoriums mit Wirkung vom 1. April 2010 ersetzen wird. Der neue Kodex wird im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

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