Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Wirtschaftliche, monetäre und finanzielle Lage: Am 2. Mai 2010 gelangte der EZB-Rat zu einer positiven Bewertung des Konsolidierungs- und Reformprogramms Griechenlands in den Bereichen Wirtschaft und Staatsfinanzen, das an diesem Tag von der griechischen Regierung verabschiedet worden war. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am selben Tag veröffentlicht.

Operationeller Bereich: Ebenfalls am 2. Mai 2010 beschloss der EZB-Rat, die Anwendung des Bonitätsschwellenwerts, der nach den Regelungen über die Eignung von Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems vorgesehen ist, in Bezug auf alle umlaufenden und neuen marktfähigen, von der griechischen Regierung begebenen oder garantierten Schuldtitel bis auf Weiteres auszusetzen. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am darauffolgenden Tag veröffentlicht. Am 6. Mai 2010 verabschiedete der EZB-Rat den entsprechenden Beschluss der EZB über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit der von der griechischen Regierung begebenen oder garantierten marktfähigen Schuldtitel (EZB/2010/3).

Am 9. Mai 2010 beschloss der EZB-Rat, mit der Durchführung von Interventionen an den Märkten für öffentliche und private Schuldverschreibungen im Euro-Währungsgebiet (Programm für die Wertpapiermärkte) zu beginnen, um die Markttiefe und-liquidität in Marktsegmenten, die Störungen aufweisen und den geldpolitischen Transmissionsmechanismus beeinträchtigen, sicherzustellen. Der EZB-Rat beschloss ferner, dass gezielte Operationen durchgeführt werden, um die im Rahmen dieses Programms bereitgestellte Liquidität wieder abzuschöpfen und so die Auswirkungen der Interventionen zu neutralisieren. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am darauffolgenden Tag veröffentlicht. Die obigen Beschlüsse wurden im Zuge des Beschlusses der EZB zur Einführung eines Programms für die Wertpapiermärkte (EZB/2010/5), der am 14. Mai 2010 vom EZB-Rat verabschiedet wurde, formalisiert.

Am 9. Mai 2010 beschloss der EZB-Rat, die regelmäßigen längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit dreimonatiger Laufzeit, die am 26. Mai und 30. Juni 2010 zugeteilt werden, als Mengentender mit Vollzuteilung abzuwickeln. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am darauffolgenden Tag veröffentlicht. Am gleichen Tag beschloss der EZB-Rat, ein zusätzliches LRG mit sechsmonatiger Laufzeit und Vollzuteilung am 12. Mai 2010 durchzuführen, dessen Zinssatz dem durchschnittlichen Mindestbietungssatz der während der Laufzeit dieses Geschäfts geltenden HRGs entsprechen wird. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am darauffolgenden Tag veröffentlicht.

Ebenfalls am 9. Mai 2010 beschloss der EZB-Rat, die befristeten liquiditätszuführenden Swap-Vereinbarungen in US-Dollar mit dem Federal Reserve System zu reaktivieren. Diese Maßnahme war mit der Bank of Canada, der Bank of England, der Schweizerischen Nationalbank und mit Wirkung vom 10. Mai mit der Bank von Japan abgestimmt. Der EZB-Rat beschloss darüber hinaus, die liquiditätszuführenden Geschäfte in US-Dollar mit einer Laufzeit von sieben und 84 Tagen wieder aufzunehmen. Sie werden als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt und erfolgen in Form von Repogeschäften gegen EZBfähige Sicherheiten. Zwei entsprechende Pressemitteilungen wurden am darauffolgenden Tag veröffentlicht.

Am 10. Mai 2010 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss der EZB über die Verwaltung von der Griechischen Republik gewährten zusammengelegten bilateralen Krediten und zur Änderung des Beschlusses EZB/2007/7 über die Bedingungen von Tar-get2-EZB (EZB/2010/4), wodurch die EZB Zentralregierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und öffentliche Unternehmen, die von diesen Zentralregierungen zum Handeln in ihrem Auftrag bestellt werden, als Kunden akzeptieren kann.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur

Am 14. Mai 2010 nahm der EZB-Rat den Target-Jahresbericht 2009 zur Kenntnis. Der Bericht liefert Hintergrundinformationen zu Target, seiner Leistungsfähigkeit und den wichtigsten Entwicklungen im Jahr 2009. Er wurde am 18. Mai 2010 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 20. Mai 2010 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des "Financial Stability Review - June 2010". Der Bericht liefert eine umfassende Einschätzung darüber, inwieweit das Finanzsystem des Euroraums in der Lage ist, Störungen aufzufangen, und untersucht die Hauptrisiken für die Stabilität des Finanzsystems sowie mögliche Schwachstellen. Der Bericht wird am 31. Mai 2010 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 21. April 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einer Änderung der Regelungen bezüglich der Vorkehrungen der Narodowy Bank Polski gegen Währungsrisiken auf Ersuchen des Präsidenten der Narodowy Bank Polski (CON/2010/32). Am 23. April 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Aufsicht über private Versicherungen, zur Einrichtung eines Garantiefonds für private Lebensversicherungen und zu sonstigen Bestimmungen für Griechenland auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums (CON/2010/33). Am 23. April 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Verfahren für überschuldete Privatpersonen in Griechenland auf Ersuchen des griechischen Ministeriums für Wirtschaft, Wettbewerb und Transport (CON/2010/34).

Am 26. April 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu zusätzlichen Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität in Estland auf Ersuchen des estnischen Finanzministeriums (CON/ 2010/35). Am 30. April 2010 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums (CON/2010/ 36) eine Stellungnahme der EZB zu einem griechischen Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der Steuergerechtigkeit und zur Behandlung von Steuerhinterziehung.

Am 7. Mai 2010 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des polnischen Parlamentspräsidenten (CON/2010/37) eine Stellungnahme der EZB zu einer Änderung der Vorschriften zur Sicherung der Kontinuität des Amtes des Präsidenten der Narodowy Bank Polski. Am gleichen Tag verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der Sveriges Riksbank (CON/2010/38) eine Stellungnahme der EZB zu den neuen Münz- und Banknotenstückelungen in Schweden.

Am 14. Mai 2010 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des zyprischen Finanzministers (CON/2010/39) eine Stellungnahme der EZB zur Übertragung von Rechten und Pflichten im Hinblick auf die Begebung, den Vertrieb und die Tilgung öffentlicher Schuldverschreibungen in Zypern. Ebenfalls am 14. Mai 2010 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (CON/2010/40) eine Stellungnahme der EZB zu einem bilateralen Kredit zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank.

Am 14. Mai 2010 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen (CON/2010/41) eine Stellungnahme der EZB zu einem deutschen Gesetzentwurf zu Vergütungssystemen von Instituten und Versicherungsunternehmen. Am 18. Mai 2010 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des litauischen Finanzministeriums (CON/2010/ 42) eine Stellungnahme der EZB zum Rechtsstatus der Aktiva der Lietuvos bankas, zur Amtszeit und Vergütung von Vorstandsmitgliedern, zur Immunität von Währungsreserven ausländischer Zentralbanken und zu den Jahresabschlüssen der Lietuvos bankas.

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