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Zentralbanken - Griechische Anleihen als Sicherheiten

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat Ende Februar 2012 beschlossen, die Zulassung marktfähiger Schuldtitel, die von der Hellenischen Republik begeben oder in vollem Umfang garantiert wurden, als Sicherheiten für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems vorläufig auszusetzen. Bei dieser Entscheidung, so der EZB-Rat, wurde die Entwicklung des Ratings der Hellenischen Republik nach Beginn des Angebots zur Privatsektorbeteiligung berücksichtigt. Darüber hinaus hat der EZB-Rat beschlossen, dass die betroffenen Geschäftspartner des Eurosystems ihren Liquiditätsbedarf über ihre jeweiligen nationalen Zentralbanken im Rahmen der entsprechenden Regelungen des Eurosystems zur Gewährung von Liquiditätshilfen im Notfall (Emergency Liquidity Assistance) decken können.

Marktfähige von der Hellenischen Republik begebene oder in vollem Umfang garantierte Schuldtitel werden grundsätzlich mit der Inkraftsetzung des von den Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets am 21. Juli 2011 zusammen mit einer Reihe von anderen Maßnahmen zur Unterstützung Griechenlands bei der Umsetzung des Anpassungsprogramms beschlossenen und am 26. Oktober 2011 bestätigten Programms zur Bonitätsverbesserung von Sicherheiten (Collateral Enhancement Scheme) wieder notenbankfähig. Dies ist aus Sicht der EZB durch zusätzliche Garantien seitens der Euroländer für diese Papiere im Rahmen des geglückten Schuldenschnitts zulasten der privaten Gläubiger inzwischen wieder der Fall.

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