Vermerkt

Zentralbanken: Meldepflichten für Strukturdaten zu ABS

Am 6. Juli 2012 gab die Europäische Zentralbank (EZB) den Zeitplan für die Einführung der Meldepflichten für Strukturdaten zu Asset Backed Securities (ABS) auf Einzelkreditebene innerhalb des Sicherheitenrahmens des Eurosystems bekannt. Um eine vollständige Umsetzung der notwendigen Änderungen hinsichtlich der Leitlinie EZB/2011/14 auf nationaler Ebene zu gewährleisten, hat der EZB-Rat Ende November 2012 beschlossen, den Zeitplan wie folgt anzupassen:

Für Residential Mortgage Backed Securi ties (RMBS) gilt eine verbindliche Meldepflicht ab dem 3. Januar 2013. Für ABS, denen Kredite an kleine und mittlere Unternehmen als Cash-Flow generierende Vermögenswerte zugrunde liegen, gilt ebenfalls ab dem 3. Januar 2013 eine verbindliche Meldepflicht. Für Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS) besteht Meldepflicht mit Wirkung vom 1. März 2013.

Die für jede Sicherheitenkategorie ab den oben genannten Stichtagen geltende neunmonatige Übergangsphase wird entsprechend angepasst. Von diesem Aufschub verspricht sich die EZB eine reibungslose Umsetzung der notwendigen Änderungen. Für die anderen Sicherheitenkategorien (Autokredit-ABS, Konsumentenkredit-ABS und Leasing-ABS) gilt nach wie vor das ursprünglich bekannt gegebene Datum des Inkrafttretens, das heißt der 1. Januar 2014.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X