Vermerkt

Zentralbanken - Preisvorgaben für T2S

Mitte November 2010 hat der EZB-Rat beschlossen, den Preis für eine Abwicklung über Target-2-Securities (T2S) nach dem Verfahren Lieferung gegen Zahlung auf 15Cent pro Instruktion festzusetzen. Dieser Preis gilt für den Zeitraum von der Inbetriebnahme von T2S im September 2014 bis zum Dezember 2018. Um den Marktteilnehmern hinsichtlich der T2S-Preise für die Zeit nach 2018 Sicherheit zu geben, hat sich der EZB-Rat verpflichtet, die T2S-Entgelte von 2019 bis zum Ende der Kostendeckungsperiode im September 2022 um nicht mehr als zehn Prozent pro Jahr zu erhöhen.

Diese Preisgestaltung unterliegt folgenden Bedingungen: a) Zusätzlich zum Abwicklungsvolumen in Euro tragen andere Währungen mindestens weitere 20 Prozent zum gesamten Abwicklungsvolumen bei, b) das Volumen der Wertpapierabwicklung in der EU ist höchstens zehn Prozent geringer als das vom T2S-Programme Office veranschlagte Volumen, das auf Angaben der Marktteilnehmer basiert, und c) die Steuerbehörden bestätigen, dass das Eurosystem keine Mehrwertsteuer auf die von ihm erbrachten T2S-Dienstleistungen entrichten muss.

Da mit dem Projekt kein Erwerbszweck verbunden ist, so der Hinweis der EZB, dienen die Entgelte der vollständigen Kostendeckung. Dieses Ziel sollte nach einer Amortisationszeit von sieben Jahren nach vollständiger Migration (Migrationszeitraum ein Jahr) erreicht werden. Diese Preisgestaltung wird von der EZB als Ergebnis gründlicher und intensiver Beratungen mit allen Beteiligten am T2S-Projekt gelobt. Damit sieht die Notenbank die Kosten der grenzüberschreitenden Abwicklung von Wertpapiergeschäften in Europa deutlich verringert.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X