BGH vertagt Entscheidung über Löschung einer Restschuldbefreiung aus der Schufa-Datenbank und wartet auf den EuGH

Bundesgerichtshof

Die für heute anvisierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Frage, ob ein Schuldner, dem vom Insolvenzgericht Restschuldbefreiung erteilt wurde, von der Schufa die Löschung dieser Information in ihrer Datenbank grundsätzlich oder jedenfalls dann verlangen kann, wenn die Frist für die Speicherung dieser Information im öffentlichen bundesweiten Insolvenzportal abgelaufen ist (Verfahren VI ZR 225/21), ist vertagt worden. Der unter anderem für Ansprüche nach der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat das Verfahren bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den dort anhängigen (verbundenen) Verfahren C-26/22 und C-64/22 ausgesetzt.

 

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