Schufa greift Urteil vor und verkürzt Speicherdauer der Restschuldbefreiung auf sechs Monate

Bild: Schufa

Offenbar sieht die Schufa ihre Chancen  in der juristischen Auseinandersetzung schwinden. Der Generalanwalt des EuGH hatte sich am 16. März 2023 für eine verkürzte Speicherung der Restschuldbefreiung ausgesprochen Nachdem nun der Bundesgerichtshof sein Urteil in der Frage der Speicherdauer des Merkmals Restschuldversicherung vertagt hat, um zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abzuwarten, hat die Schufa selbst Fakten geschaffen und bekannt gegeben, die Speicherdauer  von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Vorstandsmitglied Ole Schröder begründet das mit  dem Wunsch,  Klarheit und Sicherheit für die Verbraucher zu schaffen und nicht den langen Instanzenweg abzuwarten.

Mit einer Entscheidung des EuGH rechnet die Schufa im Sommer 2023. Selbst wenn der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts des EuGH folgt, muss dann zunächst das Verwaltungsgericht Wiesbaden den zugrunde liegenden Einzelfall entscheiden und danach wäre auch noch der abschließende Instanzenzug - im Zweifel bis zum Bundesverwaltungsgericht  - abzuwarten. Das will die Schufa eigenen Angaben zufolge verhindern, weil es noch Jahre dauern könnte, um hier eine eindeutige Klärung herbeizuführen. 

Konkret heißt das: Alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.März 2023 länger als sechs Monate gespeichert sind, sowie alle hiermit verbundenen Schulden werden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum im Schufa-Datenbestand gelöscht. Die technische Umsetzung des Verfahrens wird rund vier Wochen in Anspruch nehmen. Die Änderung betrifft rund 250 000 Personen.

 

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