Bundeskartellamt genehmigt Schufa-Übernahme durch EQT

Quelle: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der schwedischen EQT AB, bis zu 100 Prozent der Anteile  an der Schufa Holding AG  im Rahmen der Fusionskontrolle freigegeben. Auch das Vorhaben der Teambank AG, ihre bestehende Minderheitsbeteiligung an der Schufa aufzustocken, wurde vom Bundeskartellamt genehmigt.  Beide Zusammenschlüsse stehen zwar in Konkurrenz zueinander. Die Wettbewerbsbehörde verweist allerdings darauf, dass es unter bestimmten Umständen möglich ist, solche konkurrierenden Zusammenschlüsse parallel zur Fusionskontrolle anzumelden. Durch die Freigaben haben beide Bieter die Möglichkeit, die Übernahmen fusionskontrollrechtlich zu vollziehen. Dem Fortgang des Bieterwettbewerbs liegen allein unternehmerische Entscheidungen zugrunde.

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