Neue Assekuranz Gewerkschaft ist keine tariffähige Gewerkschaft – Verdi begrüßt Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßt die Entscheidung, dass die NAG (Neue Assekuranz Gewerkschaft) keine tariffähige Gewerkschaft ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der vergangenen Woche festgestellt. „Beschäftigte sind auf starke und durchsetzungsfähige Gewerkschaften angewiesen, denn nur so können gute Tarifverträge erstritten und durchgesetzt werden. Auch das erneut vom NAG e.V. eingeleitete Statusverfahren ändert an den Tatsachen nichts, da bis zu dessen Entscheidung das rechtswirksame Urteil im Statusverfahren des Landesarbeitsgerichtes Hessen von 2015 Bestand hat", betont Martina Grundler, bei Verdi für den Bereich Versicherungen zuständig.  

Im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf handelte es sich um ein Wahlanfechtungsverfahren bezüglich der Wahl des Aufsichtsrates der Ergo Group AG 2015. Seinerzeit hatte der Wahlvorstand die von dem NAG e.V. eingereichte Wahlvorschlagsliste nicht zur Wahl zugelassen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Wahlvorstandes war das Statusverfahren vor dem hessischen Landesarbeitsgericht noch nicht abgeschlossen. Hiergegen hatte der NAG e.V. geklagt. Nun stellte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf fest, dass der Wahlvorstand zu Recht so gehandelt hatte. Es hielt die Sachlage für so eindeutig, dass es keine Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen hat. Bereits ein Jahr zuvor entschied das LAG Düsseldorf das Wahlanfechtungsverfahren hinsichtlich der Aufsichtsrat-Wahl bei der ERGO Beratung und Vertrieb AG genauso. Hier hatte allerdings der Wahlvorstand zu Unrecht eine NAG-Liste zugelassen.

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