Verbraucherschutz

Crowdfunding-Branche fürchtet Regulierung

Schon lange fordern die Finanzdienstleister, dass nicht nur die etablierten Anbieter, sondern auch ihre neuen Wettbewerber reguliert werden sollen. Gleiches Recht für alle, so die Devise. Und das nicht ganz zu Unrecht: Denn zum einen gilt es Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Zum anderen zielt die Regulierung nicht zuletzt auf den Verbraucherschutz, und dieser ist in den Randbereichen einigermaßen löchrig. Ein solches Loch will der Gesetzgeber mit dem Kleinanlegerschutzgesetz schließen, das die Bundesregierung am 12. November verabschiedet hat. Mit ihm sollen private Anleger besser vor riskanten Anlagemöglichkeiten geschützt werden. Dass es alsbald Kritiker geben würde, war dabei abzusehen. Umgehend gemeldet hat sich ein Vertreter der Crowdfunding-Branche, die sich durch die Regelungen bedroht sieht. Anlegerschutz sei wichtig, so die Companisto GmbH, denn nur durch Vertrauen der Verbraucher könne sich Crowdfunding nachhaltig etablieren. Doch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regeln würden der Wirklichkeit moderner Crowd-Finanzierungen nicht gerecht.

Zum einen sei die Begrenzung der Finanzierungen, für die kein Vermögensanlageprospekt erstellt werden muss, auf eine Höhe von nur einer Million Euro zu gering. Da dieses Limit in Großbritannien bei fünf, in Frankreich bei vier Millionen Euro liege, ergebe sich daraus ein starker Wettbewerbsnachteil für die deutsche Crowdfunding-Branche, der den Zugang junger Unternehmen zu Kapital hierzulande erschweren werde. Damit aber sinken der Argumentation zufolge die Erfolgschancen dieser Unternehmen. Auch die Grenze von 10 000 Euro pro Einzelinvestment sei fragwürdig, da für den Erfolg von Crowdfunding-Projekten gerade einzelne hohe Investments erforderlich seien. Zudem wird die vom Vermögen des jeweiligen Anlegers unabhängige Betragsgrenze als Bevormundung gesehen. Das neu einzuführende Vermögensanlage-Informationsblatt schließlich befördere die Bürokratie.

Diese Kritik ist aus Sicht der betroffenen Unternehmen zweifellos nachvollziehbar. Natürlich es für eine Branche, die in den vergangenen etwa drei Jahren weitgehend ohne Regulierung operieren konnte, ärgerlich, sich plötzlich engen Vorgaben gegenüberzusehen. Natürlich kostet die Erstellung eines Vermögensanlageprospekts eine Menge Geld, und natürlich sind auch Erstellung und Zusendung eines Vermögensanlageinformationsblattes mit Aufwand verbunden. Aber weshalb sollten solche Auflagen nur für Banken und Fondsgesellschaften gelten? Dass eine Branche noch jung ist, heißt schließlich nicht, dass sie ein Recht darauf hätte, dauerhaft ohne Regeln zu agieren.

Zu einem Abwürgen junger Unternehmen in Deutschland infolge der genannten Punkte im Kleinanlegerschutzgesetz, wie es als Schreckgespenst an die Wand gemalt wird, wird es sicher nicht kommen. Auch in Zeiten, als es das Crowdfunding noch gar nicht gab, hat es schließlich eine von Banken und Sparkassen gut begleitete Gründerszene in Deutschland gegeben. Bereits seit 1997 gab es etwa den Wettbewerb Start-up der Sparkassenorganisation (mittlerweile Deutscher Gründerpreis). Wer für seine Geschäftsidee von Banken und Sparkassen keine Finanzierung erhält, für den mag Crowdfunding bislang ein guter Ausweg gewesen sein. Die Absage seitens der Kreditinstitute wird dann aber gute Gründe gehabt haben. Ist es dann so unberechtigt, Privatanleger vor einem Engagement zu schützen, das den Profis zu riskant war? Red.

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