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Crowdfunding-Branche fürchtet Einschränkungen

Quelle: Crowdfunding

Die Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz am 26. April dieses Jahres im Finanzausschuss des Bundestages hat die Crowdfunding-Branche aufgeschreckt. Denn die Bundesregierung hat Vorschläge vorgelegt, das Crowdfunding weiter einzuschränken und zum Beispiel Immobilienplattformen von der Schwarmfinanzierungsausnahme auszunehmen, um damit einer Preisblase auf dem Immobilienmarkt entgegenzuwirken. Dem hält der Bundesverband Crowdfunding entgegen, dass die Immobilienschwarmfinanzierer im Regelfall den Neubau von Immobilien finanzieren und somit das Angebot für Wohnraum ausweiten. So betrachtet trägt das Crowdfunding also eher dazu bei, preishemmend auf Preise für Wohnraum zu wirken.

Statt über neue Einschränkungen nachzudenken fordert der Verband im Gegenteil, die Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes dazu zu nutzen, die bestehenden Befreiungsvorschriften für Schwarmfinanzierungen auf alle Vermögensanlagen und auch Wertpapiere auszuweiten. Dazu hat er bereits Vorschläge unterbreitet, die sich an den Ergebnissen der kommenden EU-Prospektrechtsnovellierung orientieren. Ihre Forderungen sieht die Branche auch durch Aussagen der Bundesregierung bestätigt. Denn die hat im Rahmen einer kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag konstatiert, dass "keine Erkenntnisse zu konkreten Missständen vonseiten der Portalbetreiber oder der Unternehmen im Bereich des Crowdfundings" vorliegen. Außerdem hat die vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegebene Studie crowdfinanzierten Start-ups im Vergleich zu anderen Jungunternehmen in Deutschland eine deutlich höhere Überlebenswahrscheinlichkeit bescheinigt.

Mit den bisherigen Schwellenwerten für das Emissionsvolumen in Höhe von 2,5 Millionen Euro pro Emittent und einem maximalen Anlagevolumen in Höhe von 10000 Euro pro Investor könne das festgestellte Marktversagen langfristig jedoch nicht nachhaltig abgestellt werden, moniert die Crowdfunding-Branche. Anstatt über neuerliche Verschärfungen der Regelungen nachzudenken, die deren Marktwachstum künstlich hemmen, solle die Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes deshalb dazu genutzt werden, einen einheitlichen Regulierungsrahmen für die Branche zu schaffen. Red.

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