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Bankrechts-Handbuch

Bankrechts-Handbuch, Herausgegeben von Herbert Schimansky, Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte und Prof. Dr. Hans Jürgen Lwowski, 3. Auflage 2007. XCIV, 2837 (Bd. I) und XCIV, 2669 (Bd. II) S. In Leinen, C. H. Beck ISBN 978-3-406-54293-0, 518 Euro

Die dritte Auflage des Bankrechts-Handbuches von Schimansky/Bunte/Lwowski nimmt sich den umfangreichen Entwicklungen des Bank- und Kapitalmarktrechtes der letzten Jahre an. Zu nennen sind exemplarisch die Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz und Börsenrecht, Umsetzungsgesetz zur EU-Prospektrichtlinie, Pfandbriefgesetz und Finanzmarkt-Richt-linien-Umsetzungsgesetz. Die Neuauflage des Bankrechts-Handbuches behält die bewährte Gliederung in bestehender Form bei. Einzelnen Kapiteln sind wieder verschiedene aktuelle Muster des Bankverlages und des Deutschen Sparkassenverlages nachgestellt, die in der Bankpraxis von sehr großem Nutzen sind.

Aus der Vielzahl der Neubearbeitungen seien zwei Punkte beispielhaft herausgestellt. Im 6. Kapitel, § 39 (Bankgeheimnis; bearbeitet von Helmut Bruchner und Hans-Michael Krepold), wird im Bereich der Veräußerung "Notleidender Kredite" die aktuelle Entscheidung des für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (BGH) erörtert. In dieser Entscheidung vom 27. Februar 2007 (Az.: XI ZR 195/05)* hat der BGH bestätigt, dass etwaige Verstöße gegen das Bankgeheimnis oder Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht zu einer Unwirksamkeit der Abtretung von Kreditforderungen führen.

Dieser Entscheidung kommt große wirtschaftliche Bedeutung im Zusammenhang mit den stark wachsenden Märkten für den Verkauf, den Handel und die Verbriefung von Krediten in Deutschland zu. Zahlreiche Banken und Sparkassen haben diesen Markt im Rahmen ihres Portfolio-Managements in Anspruch genommen und werden ihn wohl auch in Zukunft in Anspruch nehmen. Diesem wachsenden Markt nimmt sich die Darstellung in diesem Abschnitt an. Es werden hier die verschiedenen Transaktionsvarianten und deren Einfluss auf die Einhaltung des Bankgeheimnisses dargestellt.

Weiterhin werden am Markt gängige Transaktionsstrukturen dargestellt. Zu nennen ist hier beispielhaft die partielle Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz und deren Einbettung in die Regelung des Bankgeheimnisses. Es wird insoweit aufgezeigt, dass der Normzweck des Umwandlungsgesetzes darauf abzielt, notwendige und wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen von Unternehmen im Vergleich zur Einzelrechtsnachfolge zu erleichtern oder erst zu ermöglichen.

Die im Umwandlungsgesetz angelegten Instrumente der Abspaltung und der Ausgliederung seien demnach für die praktische Umsetzung der notwendigen Risikosteuerung zum Zwecke der Risikoentlastung besonders gut geeignet. Die Darstellung hält fest, dass das Bankgeheimnis dabei in vollem Umfange gewahrt bleibt, da der übernehmende Rechtsträger die Darlehensverhältnisse samt der Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit im Zuge der partiellen Rechtsnachfolge in vollem Umfange übernimmt.

Eine weitere kapitalmarktrechtlich sehr relevante Produktbeschreibung enthält das Handbuch in Kapitel 19, § 114 a. (Verbriefung von Forderungen - Asset Backed Securities 'ABS' - bearbeitet von Uwe Jahn). In diesem Abschnitt werden die Grundstrukturen der gängigen ABS-Transaktionsformen beschrieben, aber auch spezifische Einzelfragen erörtert. Als neue Rechtsentwicklung in diesem Bereich wird auch das Refinanzierungsregister dargestellt.

Der hauptsächliche Sinn und Zweck des Refinanzierungsregisters ist es, noch verbliebene insolvenz- und vollstreckungsrechtliche Hindernisse für Verbriefungen zu beseitigen und sicherzustellen, dass von einer ansonsten insolvenzsicheren Zweckgesellschaft die Vermögensgegenstände, die im Rahmen einer ABS-Transaktion oder sonstiger Refinanzierungstransaktionen als Deckung eingesetzt werden, ohne Beeinträchtigung durch ein nachträglich eintretendes Insolvenzverfahren, ungeschmälert für die Transaktion zur Verfügung stehen. Der Abschnitt erläutert die Regelungen in anschaulicher Weise und hält Literaturhinweise für eine vertiefte Einarbeitung bereit.

Die Neuauflage des Bankrechts-Handbuches zeichnet sich, wie bereits auch die Vorauflagen, durch einen sehr hohen Praxisbezug aus und deckt alle relevanten Bereiche des Bankrechts ab. Dadurch kann sie wieder als ein "Standardwerk" bezeichnet werden.

Rechtsanwalt Dr. Simon G. Grieser, Mayer Brown LLP / Frankfurt am Main

* Zum Beispiel abgedruckt in BKR 2007, S. 194 ff.

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