Gespräch des Tages

Bürgschaftsbanken - Wider die Klemme

Selbst hilft es sich manchmal am besten, das weiß man auch in Berlin. Fast genau vier Jahre nachdem die Bundesregierung im Rahmen der Mittelstandsinitiative eine Stärkung des Systems der Bürgschaftsbanken angekündigt hat, kann der brancheneigene Verband für das erste Halbjahr 2010 wie schon in den Vorjahren Positives vermelden: Die Institute, an denen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Sparkassen und Genossenschaftsbanken beteiligt sind, ermöglichten dem Mittelstand von Januar bis Juni 2010 ein Kreditvolumen von 884 Millionen Euro, das sind 11,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Fast 4200 kleine und mittlere Unternehmen erhielten Bürgschaften und Garantien über insgesamt 620 Millionen Euro. Der von der Bundesregierung selbst eingesetzte Kreditmediator kann seit Amtsantritt im März dieses Jahres derweil auf lediglich kaum eine Handvoll vermittelter Kredite verweisen (siehe Kreditwesen 14-2010).

Genau vier Jahre ist es auch her, dass das Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier den gesamtwirtschaftlichen Nutzen der Bürgschaftsbanken erstmals untersucht hatte. In einer jüngst parallel zu den Verbandszahlen veröffentlichten zweiten Ausgabe der Studie bestätigt das Institut den bereits zuvor konstatierten gesamtwirtschaftlichen Effekt der Institute: Durch die Leistung der Bürgschaftsbanken erhöhe sich das Bruttoinlandsprodukt durchschnittlich um 3,4 Milliarden Euro pro Jahr, die Zahl der Beschäftigten wachse jährlich im Schnitt um knapp 30000 und der Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben des Staates verbessere sich im Schnitt um eine Milliarde Euro per annum.

In Berlin allerdings scheint man die zu anfangs genannte Erkenntnis derweil verdrängt zu haben. Zum 31. Dezember dieses Jahres läuft nämlich der Wirtschaftsfonds Deutschland aus, der in Teilen wesentliche Verbesserungen der Fördermöglichkeiten für kleine und mittelgroße Unternehmen durch die Bürgschaftsbanken enthält: prozessbeschleunigte Eigenkompetenz für Bürgschaftsentscheidungen bis zu 150000 Euro, ein von einer auf zwei Millionen Euro heraufgesetzte Bürgschaftshöchstbetrag und die von 35 auf 50 Prozent erhöhte Sollobergrenze für den Betriebsmittelanteil am Gesamtobligo einer Bürgschaftsbank. Allein angesichts der Unsicherheiten hinsichtlich Finanzierung und Liquidität vieler Mittelständler täte die Politik gut daran, den Forderungen zur - temporären - Aufrechterhaltung der strukturellen Erweiterungen für die Unternehmen Gehör zu schenken.

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