Gespräch des Tages

Finanzmarktaufsicht - Rechtens

Axel A. Weber ist derzeit ein viel gefragter Mann. Der Präsident der Deutschen Bundesbank ist seit rund eineinhalb Jahren verstärkt in Sachen Bankenaufsicht als Feuerwehrmann unterwegs. Mit Erfolg. Das Krisenmanagement hat auch und vor allem im Zusammenspiel mit Jochen Sanio, dem Präsidenten der BaFin, gut funktioniert. Dennoch ist die deutsche Bankenaufsicht nicht unumstritten. Zu lax, zu oberflächlich, zu spät, heißt es von ihren Kritikern. Wer mag es Weber da verdenken, dass er nun den Banken mit engeren Manschetten, mit schärferen Prüfern und härteren Anforderungen droht. Vor allem die Eigenkapitalausstattung soll künftig noch stärker in den Fokus rücken.

Das alles ist sicherlich richtig, weil nötig. Doch bei allem öffentlichkeitswirksamen Getrommel darf eines nicht vergessen werden: Die Bankenaufsicht, egal ob Bundesbank oder BaFin, kann und darf nur so viel, wie ihr vom Rechtsrahmen gestattet wird. Dieser wird von den 64 Paragrafen des Gesetz über das Kreditwesen (KWG), den 46 Paragrafen des Gesetz über den Wertpapierhandel (WPHG), den 161 Paragrafen des Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) und ergänzend von den 68 Paragrafen des Wertpapiererwerb- und Übernahmegesetz (WpÜG) klar und eindeutig definiert. Diese Vorschriften sind für die Aufseher bindend, und natürlich muss jeder ihrer Beschlüsse vor einem ordentlichen Gericht bestehen können. Von daher muss will man eine schlagkräftigere Aufsicht - sicherlich auch darüber nachgedacht werden, diesen Rechtsrahmen anzupassen. Die Furcht der Bankenbranche vor zu viel Regulierung ist verständlich, aber unnötig. Erstens hat sie die bestehenden Freiheiten im Übermaß genutzt und ist somit selbst schuld. Und zweitens sind Versicherungsunternehmen über das VAG deutlich strenger reguliert als Banken, was Erstere aber nicht daran hindert, im Weltmarkt führende Plätze einzunehmen. Und schließlich muss die Bankenaufsicht endlich, endlich mit mehr und besserem Personal ausgestattet werden. Doch das geht nur über entsprechend höhere und wettbewerbsfähige Gehälter - daran ist es bislang stets gescheitert.

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