Im Profil

Die freiwillige Einlagensicherung der Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. ist treuhänderischer Träger des Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen, der die Einlagen der Sparer wohnungsgenossenschaftlicher Spareinrichtungen schützt. Bereits weit vor dem Erfordernis gesetzlicher Einlagensicherungen aufgrund europäischer Vorgaben wurde die GdW Selbsthilfeeinrichtung 1974 als freiwillige Einlagensicherung gegründet.

Ausschließlicher Zweck der Selbsthilfeeinrichtung ist es, die Einlagen der Sparer bei den angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften zu sichern. Die dem Selbsthilfefonds angeschlossenen Genossenschaften leisten jährliche Beiträge. Besteht die Gefahr, dass eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung ihre Verpflichtungen aus Einlagen nicht erfüllen kann, wird der GdW den Selbsthilfefonds im Rahmen des Statuts und im Interesse des Vertrauens in die angeschlossenen Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Eine Begrenzung der Einlagensicherung ist im Statut nicht vorgesehen.

Ein formaler Rechtsanspruch von Seiten der Genossenschaft oder der Sparer besteht jedoch nicht. Die Mittel des Fonds dürfen nur zur Sicherung von Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung verwendet werden.

Aber: Seit dem Bestehen des Selbsthilfefonds hat es noch keinen Fall gegeben, in dem der Selbsthilfefonds eintreten musste. Dies hat zwei Gründe:

1. Von ihrem Geschäftsmodell her sind die Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung Wohnungsunternehmen. Sie haben von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwar eine Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG zur Hereinnahme von Spareinlagen, was die Genossenschaften formal zu Kreditinstituten im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 KWG macht. Die Spareinlagen werden aber ausschließlich als Finanzierungsmittel im eigenen Wohnungsbestand und nicht zur Kreditvergabe an Dritte eingesetzt. Die Spareinrichtung ist somit ein Finanzierungsinstrument, entsprechend der genossenschaftlichen Tradition "Sparen, Bauen, Wohnen".

Dies muss deshalb ausdrücklich betont werden, um aufzuzeigen, dass die Risikosituation der Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung eine grundsätzlich andere - das heißt günstigere - ist als bei Kreditinstituten. Der Immobilienbestand der Wohnungsgenossenschaften macht durchschnittlich rund 80 bis 90 Prozent der Bilanzsumme aus, und dient den Sparern vorrangig als Sicherheit.

2. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat gemeinsam mit seinen regionalen Prüfungsverbänden und den Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung seit mehreren Jahren ein sehr effektives, kennzahlenbasiertes und über die Prüfung gestütztes Risikofrühwarnsystem eingerichtet. Dies soll wirtschaftliche Negativentwicklungen frühzeitig erkennen helfen, sodass nach Wegen der Ergebnisverbesserung gesucht werden kann. Dieses Frühwarnsystem soll verhindern, dass überhaupt jemals ein Sicherungsfall eintritt.

Insoweit kann sicherlich gesagt werden: Die Spareinlagen der Sparer und Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung sind sicher! Dass die Sparer dies auch so sehen, zeigen die deutlichen Zuwächse des Spareinlagenvolumens seit der Finanzkrise!

Ingeborg Esser , Hauptgeschäftsführerin , GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Berlin
Noch keine Bewertungen vorhanden


X