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Zentralbanken: EZB Bankenprüfung

Die Europäische Zentralbank hat Ende Oktober 2013 Details zum "Comprehensive Assessment" veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine umfassende Bankenprüfung bei der insgesamt 124 Bankengruppen (128 Banken) in der Eurozone geprüft werden, 24 davon sind deutsche. Diese Prüfung soll vor Beginn des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) im November 2014 abgeschlossen sein. Gemessen an der Bilanzsumme deckt das "Comprehensive Assessment" rund 65 Prozent des deutschen Bankensektors ab. Als Zielkapital für die Bilanzprüfung, die Teil des "Comprehensive Assessment" sein wird, hat die EZB eine Mindestquote von acht Prozent Common-Equity-Tier-1-Kapital festgelegt. Dabei werden die ab 1. Januar 2014 geltenden Übergangsregeln berücksichtigt.

Das "Comprehensive Assessment" wird voraussichtlich zwölf Monate dauern. Die Prüfung besteht aus drei Elementen: Erstens einer Risikoprüfung (Risk Assessment), sie ist vergleichbar mit dem bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess in Deutschland und erstreckt sich auf alle wesentlichen Bankrisiken. Der zweite Schritt ist eine Bilanzprüfung (Balance Sheet Assessment), bei der es vor allem um die Qualität der wesentlichen Aktiva und deren Bewertung geht. Sie umfasst aber auch die Bewertung von Kreditsicherheiten und die Angemessenheit der Risikovorsorge der Banken.

Als drittes Element folgt in Abstimmung mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) ein zukunftsgerichteter Stresstest, der die Widerstandsfähigkeit der Banken unter verschärften Umfeldbedingungen untersucht. Im November 2014 soll ein Gesamtergebnis aller Prüfungselemente veröffentlicht werden.

Beim "Comprehensive Assessment" arbeiten die nationalen Aufsichtsbehörden der Eurozone und die EZB eng zusammen. Sie werden zudem von unabhängigen Beratern und Prüfern unterstützt. Die BaFin und die Deutsche Bundesbank will - wie bei Werthaltigkeitsprüfungen üblich - auf die Expertise von externen Wirtschaftsprüfern zurückgreifen.

Der Rat der Europäischen Union hatte zuvor am 15. Oktober 2013 die SSM-Verordnung verabschiedet und zugleich die Verordnung Nr. 1093/2010 (EBA-Verordnung) novelliert. Die SSM-Verordnung sieht in Artikel 33 Absatz 4 vor, dass vor dem Start des Einheitlichen Aufsichtsmechnismus SSM eine umfassende Prüfung (Comprehensive Assessment) der Banken erfolgen soll, die künftig unter die direkte Aufsicht der EZB fallen werden. Die SSM-Verordnung tritt voraussichtlich Anfang November 2013 mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Die EZB-Liste der im Rahmen des "Comprehensive Assessment" zu prüfenden Banken enthält folgende deutsche Institute:

· Aareal Bank AG · Bayerische Landesbank

· Commerzbank Aktiengesellschaft

· Deka-Bank Deutsche Girozentrale

· Deutsche Apothekerund Ärztebank eG

· Deutsche Bank Aktiengesellschaft

· DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

· Haspa Finanzholding

· HSH Nordbank AG

· Hypo Real Estate Holding AG

· IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft

· KfW Ipex Bank GmbH

· Landesbank Baden-Württemberg

· Landesbank Berlin Holding AG

· Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

· Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank -

· Landwirtschaftliche Rentenbank

· Münchener Hypothekenbank eG

· Norddeutsche Landesbank - Girozentrale -

· NRW.Bank

· SEB AG

· Volkswagen Financial Services Aktiengesellschaft

· WGZ Bank AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank

· Wüstenrot & Württembergische AG (W&W AG) (Holding der Wüstenrot Bank

Aktiengesellschaft Pfandbriefbank und Wüstenrot Bausparkasse Aktiengesellschaft).

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