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Zentralbanken - Informationsaustausch zum Kreditregister

Die Ceská národní banka und die Banca Nationala a României haben Ende April 2010 das Memorandum of Understanding (MoU) über den Informationsaustausch zwischen den nationalen zentralen Kreditregistern zur Weiterleitung von Verschuldungswerten an anzeigepflichtige Institute unterzeichnet. Darüber hinaus verständigten sich die neuen und die bereits am Informationsaustausch beteiligten Parteien darauf, den Austausch durch eine größere Zeitnähe, Genauigkeit und Granularität der Daten zu verbessern. Diese Verbesserungen wurden in das revidierte MoU aufgenommen, das von den bereits am Austausch teilnehmenden Parteien erneut unterzeichnet wurde.

Das ursprüngliche Memorandum of Understanding war 2003 von den Zentralbankpräsidenten der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, der Deutschen Bundesbank, der Banco de España, der Banque de France, der Banca d'Italia, der Oesterreichischen Nationalbank und der Banco de Portugal unterzeichnet worden. Es enthält die Grundsätze für einen Informationsaustausch zwischen den von den nationalen Zentralbanken unterhaltenen zentralen Kreditregistern.

In einem Umfeld immer stärker integrierter Finanzmärkte, in dem die grenzüberschreitende Kreditvergabe mehr und mehr an Bedeutung gewinnt, wird die Ausweitung dieser Vereinbarung auf zwei neue Länder aus Sicht der EZB den anzeigepflichtigen Instituten Zugang zu umfassenderen Informationen über die Verschuldung von Kreditnehmern ermöglichen. Der Informationsaustausch mit der Ceská národní banka und der Banca Nationala a României soll innerhalb der nächsten zwei Jahre beginnen, nachdem in einer Testphase die technischen Voraussetzungen geschaffen und die Informationssysteme entsprechend angepasst worden sind. Das MoU kann im Abschnitt "Publications" auf der Website der EZB abgerufen werden.

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