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Zentralbanken - Refinanzierung

Der EZB-Rat hat Anfang März 2011 beschlossen, die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) so lange wie erforderlich, mindestens jedoch bis zum Ende der sechsten Mindestreserve-Erfüllungsperiode des Jahres 2011 am 12. Juli 2011, weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung abzuwickeln. Auch bei den Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems mit einer Sonderlaufzeit von der Dauer einer Erfüllungsperiode, die ebenfalls so lange wie nötig und mindestens bis zum Ende des zweiten Quartals 2011 durchgeführt werden, soll dieses Verfahren weiter zum Einsatz kommen. Der Festzins wird hierbei dem jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz entsprechen.

Des Weiteren hat der EZB-Rat beschlossen, die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit dreimonatiger Laufzeit, die am 27. April, 25. Mai beziehungsweise 29. Juni 2011 zugeteilt werden, als Mengentender mit Vollzuteilung durchzuführen. Die Zinssätze für diese LRGs mit dreimonatiger Laufzeit werden dem durchschnittlichen Zinssatz der während der Laufzeit des jeweiligen Geschäfts durchgeführten HRGs entsprechen.

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