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Zentralbanken - Refinanzierung

Der EZB-Rat hat Anfang Juni beschlossen, die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) so lange wie erforderlich, mindestens jedoch bis zum Ende der neunten Mindest-reserve-Erfüllungsperiode des Jahres 2011 am 11. Oktober 2011, weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung abzuwickeln. Auch bei den Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems mit einer Sonderlaufzeit von der Dauer einer Erfüllungsperiode, die ebenfalls so lange wie nötig und mindestens bis zum Ende des dritten Quartals 2011 durchgeführt werden, kommt dieses Verfahren weiter zum Einsatz. Der Festzins wird hierbei dem jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz entsprechen. Des Weiteren hat der EZB-Rat beschlossen, die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit dreimonatiger Laufzeit, die am 27. Juli, 31. August beziehungsweise 28. September 2011 zugeteilt werden, als Mengentender mit Vollzuteilung durchzuführen. Die Zinssätze für diese LRGs mit dreimonatiger Laufzeit sollen dem durchschnittlichen Zinssatz der während der Laufzeit des jeweiligen Geschäfts durchgeführten HRGs entsprechen.

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