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Zentralbanken: Refinanzierung: Geschäfte 2014/2015

Der Rat der Europäischen Zentralbank beschloss Anfang November 2013, seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) so lange wie erforderlich - jedoch mindestens bis zum Ende der sechsten Mindestreserve-Erfüllungsperiode des Jahres 2015 am 7. Juli 2015 - weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung abzuwickeln. Auch bei den Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems mit einer Sonderlaufzeit von der Dauer einer Erfüllungsperiode, die ebenfalls so lange wie nötig, mindestens aber bis zum Ende des zweiten Quartals 2015 durchgeführt werden, soll dieses Verfahren weiter zum Einsatz kommen. Der Festzins dieser Refinanzierungsgeschäfte mit Sonderlaufzeit wird dem jeweils geltenden Hauptrefinanzierungssatz entsprechen.

Des Weiteren hat der EZB-Rat beschlossen, die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit dreimonatiger Laufzeit, die am 30. Juli, 27. August, 24. September, 29. Oktober, 26. November und 17. Dezember 2014 sowie am 28. Januar, 25. Februar, 25. März, 29. April, 27. Mai und 24. Juni 2015 zugeteilt werden, als Mengentender mit Vollzuteilung durchzuführen. Die Zinssätze für diese dreimonatigen LRGs werden dem durchschnittlichen Zinssatz der während der Laufzeit des jeweiligen Geschäfts durchgeführten HRGs entsprechen.

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