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Zentralbanken - Target-2-Salden der Bundesbank

Im Rahmen der Berichterstattung der Bundesbank über das Geschäftsjahr 2010 spielten auch die Target-2-Forderungen und Verbindlichkeiten der Eurozone eine Rolle. Während die Bundesbank mit 325,6 Milliarden Euro und dann mit weitem Abstand und zum Teil nur noch geringfügig positiven Salden die Notenbanken der Länder Luxemburg, Niederlande, Finnland und Italien Forderungen aufweisen, haben die anderen elf Mitgliedsländer per 31. Dezember 2010 Verbindlichkeiten - die größten Irland, Griechenland, Portugal, Spanien, Frankreich und Österreich. Estland als mittlerweile 17. Mitgliedsland der Eurozone ist in dieser Zusammenstellung naturgemäß noch nicht berücksichtigt. Die Deutsche Bundesbank hat diese Konstellation Ende Februar dieses Jahres in einer Pressenotiz erläutert. Die Redaktion zitiert im Wortlaut:

"Im Rahmen der gemeinsamen Geldpolitik in der Europäischen Währungsunion (EWU) stellt das Eurosystem den Geschäftsbanken des Währungsraums Zentralbankgeld dezentral, das heißt über die jeweiligen nationalen Zentralbanken, bereit. Target-Salden sind das Ergebnis der grenzüberschreitenden Verteilung von Zentralbankgeld innerhalb der dezentralen Struktur des Eurosystems. Die Höhe und die Verteilung der Target-2-Salden über die nationalen Notenbanken des Eurosystems sind für deren Risikoposition aus der Mittelbereitstellung des Eurosystems jedoch unerheblich: Target-2-Salden stellen für die einzelnen nationalen Notenbanken keine eigenständigen Risiken dar.

Die Deutsche Bundesbank wies Ende 2010 einen positiven Target-Saldo in Höhe von 325,5 Milliarden Euro aus. Die Entwicklung dieses Saldos steht in engem Zusammenhang zu dem durch die Finanzkrise seit 2007 deutlich veränderten Refinanzierungsverhalten der Kreditinstitute im Eu-ro-Raum. Vor der Finanzkrise entfiel auf deutsche Banken mit über 50 Prozent des Refinanzierungsvolumens ein sehr hoher Anteil der gesamten Eurosystem-Refinanzierungsgeschäfte. Dies ermöglichte es ihnen, anderen Banken innerhalb des gemeinsamen Währungsraums in erheblichem Umfang Zentralbankgeld zur Verfügung zu stellen. Der in der Finanzkrise seit 2007 zu konstatierende gegenseitige Vertrauensverlust am europäischen Interbankenmarkt führte zu einer deutlichen Einschränkung dieser Intermediationsfunktion und in dessen Folge zu einem sinkenden Anteil an den geldpolitischen Refinanzierungsgeschäften. Zudem kam es mit der zunehmenden Stabilisierung des deutschen Bankensystems zu einem Zufluss an liquiden Mitteln aus den übrigen EWU-Ländern. Dadurch wurde den deutschen Banken eine Rückführung ihrer Refinanzierungsgeschäfte bei der Bundesbank möglich.

Umgekehrt erhalten Banken in einer Reihe anderer EWU-Länder seitdem verstärkt Zentralbankgeld über das Eurosystem. Das Eurosystem hat im Rahmen seiner geldpolitischen Refinanzierungsgeschäfte dieses veränderte Nachfrageverhalten durch eine Reihe operativer Maßnahmen gestützt. So wurde im Zuge der Krise die Liquiditätsbereitstellung - vor allem durch den Übergang zur Vollzuteilung in den Refinanzierungsgeschäften - deutlich ausgeweitet, um den Verwerfungen am Geldmarkt entgegenzuwirken. Banken im Europäischen Währungsraum wurden mit ausreichend Liquidität versorgt, soweit sie die Voraussetzungen zur Teilnahme an den besicherten Geschäften des Eurosystems erfüllt haben.

Diese veränderte Struktur der Refinanzierungsgeschäfte trägt in hohem Maße zu steigenden Target-2-Forderungen der Deutschen Bundesbank bei. Hieraus entsteht jedoch kein eigenständiges Risiko über dasjenige der geldpolitischen Refinanzierungsgeschäfte hinaus. Für Letzteres gilt: Unabhängig davon, bei welcher nationalen Zentralbank ein Eurosystem-Refinanzierungsgeschäft getätigt wird, sind die damit verbundenen Risiken immer vom Eurosystem als Ganzes zu tragen. Die einzelne nationale Zentralbank ist daran risiko- und ertragsmäßig nach dem Kapitalschlüssel der EZB beteiligt. Folgerichtig werden die nationalen Target-2-Salden deshalb auch als Forderungen gegenüber der EZB verbucht.

Ein Verlustfall tritt im Übrigen nur dann ein, wenn ein Geschäftspartner des Eurosystems ausfällt und die von ihm hinterlegten Sicherheiten bei ihrer Verwertung trotz der vom Eurosystem angewandten Risikokontrollmaßnahmen nicht den vollen Wert der damit abgesicherten Refinanzierungsgeschäfte einbringen."

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