Basiskonto zu teuer – Banken verklagt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen drei Kreditinstitute eingereicht. Aus Sicht des vzbv sind die Basiskontoentgelte der Deutschen Bank AG, Deutschen Postbank AG und Sparkasse Holstein nicht angemessen. Durch das neue Zahlungskontengesetz (ZKG) haben Verbraucherinnen und Verbraucher seit dem 19. Juni 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis, um ihre Zahlungsgeschäfte abwickeln zu können. Das Basiskonto ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und wurde vor allem für wirtschaftlich schwächere Verbraucher geschaffen. Daher unterliegt es speziellen Vorschriften. Insbesondere müssen die Entgelte angemessen sein. Für die Beurteilung der Angemessenheit sind laut Gesetz insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen.

Allerdings sind Basiskonten oftmals teurer als herkömmliche Konten. Das hat der vzbv nach einem stichprobenhaften Vergleich der Konditionen von Basiskonten mit denen von herkömmlichen Konten festgestellt. Die Kritik des vzbv bezieht sich zum einen auf Fälle, in denen Basiskontoinhaber mehr bezahlen müssen als Inhaber vergleichbarer Konten. Für den Vergleich der Konten hat der vzbv nicht nur den Grundpreis herangezogen, sondern auch die Einzelpostenpreise (also Preise für einzelne Transaktionen wie etwa Überweisungen). Ein anderer Kritikpunkt betrifft den Fall, dass Basiskontoinhaber, die ihr Konto online führen möchten, denselben hohen Grundpreis bezahlen müssen wie Basiskontoinhaber, die die Filialberatung nutzen wollen.  Nach Auffassung des vzbv verstoßen einige Kreditinstitute damit gegen das neu geschaffene Zahlungskontengesetz.

Daher wurden zunächst fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar, so der vzbv. Die Abmahnungen richteten sich an die Deutsche Bank, die Deutsche Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank. Sämtliche Institute wurden aufgefordert, zur Vermeidung einer Klage eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben

Nach diesen Abmahnungen hat der vzbv nun Klage gegen die Deutsche Bank AG, die Deutsche Postbank AG und die Sparkasse Holstein eingereicht. Bis zu einem eventuellen höchstrichterlichen Urteil können allerdings mehrere Jahre vergehen. Deshalb fordert der vzbv die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf, zeitnah und flächendeckend zu verhindern, dass Verbrauchern durch die Entgeltgestaltung der Zugang zum Basiskonto de facto verwehrt wird. Der vzbv fordert die BaFin deshalb auf, Leitlinien zur Angemessenheit von Basiskontoentgelten zu formulieren.

 

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