Marktwächter fordern neue Regeln für Restschuldversicherungen

Die Storno-Quoten bei Restschuldversicherern scheinen ungewöhnlich hoch zu sein. Darauf deutet das Ergebnis einer nicht repräsentativen Befragung von 23 Restschuldversicherern zu Leistungs- und Stornoquoten hin, die die das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg durchgeführt hat. Die Hälfte der Restschuldversicherer der Sparte Leben gab dabei eine Stornoquote an, die über dem Branchenmittel liegt. Weil ein Storno für Verbraucher finanziell oft nachteilig ist, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Provisionshöhen zu begrenzen und klare Regeln, sodass der vom Verbraucher nachgefragte Kreditbetrag nicht mehr mit dem Prämienbetrag zu einem einzigen Kredit gebündelt werden kann. Grund der Kritik: Die so gesteigerte Kreditsumme lässt sich nur mit komplizierten Berechnungen wieder auseinandernehmen. Bei Ablösung des Kredits kann der durchschnittliche Verbraucher daher nicht mehr erkennen, wie hoch der anteilige Betrag der Versicherungsprämie in der Restschuld noch ausfällt. Zudem bezweifeln Verbraucherschützer, ob der Versicherungsschutz vor Zahlungsunfähigkeit tatsächlich schützt. Laut Zahlen der Bundesregierung tritt der Versicherungsfall eher selten ein, so die Marktwächter: Im Jahr 2015 haben die Restschuldversicherer nur bei etwa 0,3 Prozent der bestehenden Verträge die Kreditraten übernommen.

 „Restschuldversicherungen in der heutigen Prägung sind ein Geschäft zwischen Versicherungen und Kreditwirtschaft zu Lasten von Verbrauchern“, resümiert Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim vzbv. „Der Gesetzgeber muss die erlaubte Provisionshöhe deutlich begrenzen und regeln, dass die Versicherungsprämie nicht länger über den Kredit finanziert werden darf.“ Ähnliche Regeln seien für die Versicherungsprämie erforderlich, die monatlich gezahlt werden sollte.

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