Bankenchronik

23. April 2014 bis 7. Mai 2014

Die Bundesregierung hat Ende April einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Abhängigkeit der Finanzbranche von den Bewertungen der Ratingagenturen verringern soll. Damit soll erreicht werden, dass Unternehmen der Finanzbranche künftig in stärkerem Maße auf ihre eigene Einschätzung bei der Bonität von Kreditnehmern, Wertpapieren und sonstigen Ausfallrisiken achten. Mit dem Gesetz wird europäisches Recht national umgesetzt: Der Entwurf dient der Anpassung des Aufsichtsrechts an die überarbeitete Ratingverordnung der Europäischen Union vom 21. Mai 2013.

Die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, vertreibt künftig ihre Baufinanzierungsprodukte auch über den internetbasierten Marktplatz Europace. Die Bank erschließt sich hierüber zunächst den Zugang zu verschiedenen Vertriebspartnern wie zum Beispiel der Dr. Klein & Co. AG, der Starpool GmbH und der Qualitypool GmbH oder der Accedo AG. Weitere Partner sollen dazukommen. Das gesamte Marktplatzpotenzial beläuft sich nach Zahlen der Plattform aktuell auf rund 15 Prozent des Baufinanzierungsvolumens in Deutschland.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat im Kontext der Too-big-to-fail-Bestimmungen zwei Verfügungen gegenüber der Credit Suisse Group und der UBS erlassen. Diese präzisieren Vorschriften zu den Anforderungen für systemrelevante Banken. Das Schweizerische Too-big-to-fail-Regime legt für systemrelevante Banken unter anderem strengere Anforderungen an das Eigenkapital fest. Die Verfügungen beziffern nun auf der Basis der Geschäftszahlen Ende 2012 erstmals eine Gesamtkapitalerfordernis. Unter der Annahme, dass diese Werte beider Banken in den Folgejahren unverändert bleiben, ergäbe sich daraus für das Jahr 2019 ein Erfordernis von 19,2 Prozent für die UBS respektive 16,7 Prozent für die Credit Suisse der risikogewichteten Aktiven (RWA). Die ungewichtete Eigenkapitalanforderung (Leverage Ratio), als zweites Kapitalerfordernis, würde 4,6 Prozent (UBS) und 4,0 Prozent (Credit Suisse) betragen. Der Unterschied zwischen beiden Banken resultiert aus einem kleineren Marktanteil, den die Credit Suisse im inländischen Kreditgeschäft hält. Aufgrund der aktuellen Anstrengungen der Banken zur Reduktion ihrer Bilanz und möglicher Veränderungen der Marktanteile rechnet die Behörde damit, dass die für 2019 erforderlichen Werte niedriger ausfallen werden.

Die europäische Behörde für Versicherungsaufsicht (European Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) kündigte Ende April einen Stresstest für die Unternehmen der Assekuranz in Europa an. Darin soll geprüft werden, wie stark die Kapitalpolster der Unternehmen bei hypothetischen Schocks als Puffer wirken. Unter anderem werden auch die Auswirkungen einer weiter anhaltenden Niedrigzinsphase untersucht. Die Behörde betont, dass sich der Stresstest vor allem auf die allgemeine Widerstandsfähigkeit des Versicherungssektors bezieht und festgestellt werden soll, an welchen Stellen die Branche besonders verwundbar ist. Die Ergebnisse des Tests, die auf den Kapitalvorgaben nach Solvency II basieren werden, sollen im November dieses Jahres vorliegen.

Ende April hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Rahmenverordnung für den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) veröffentlicht. Mit der SSM-Rahmenverordnung wird der Grundstein für die Arbeit des Mechanismus gelegt, der am 4. November 2014 die Aufsicht über die Banken des Euroraums übernehmen soll. Die Ermittlung bedeutender Banken, die künftig der direkten Aufsicht durch die EZB unterliegen, erfolgt somit nach den Kriterien, die in der SSM-Verordnung des Rates festgelegt und in der nun veröffentlichten SSM-Rahmenverordnung weiter ausgeführt sind. Das Ergebnis des Verfahrens soll im September bekannt gegeben werden.

Der Europäische Gerichtshof wies eine Klage ab, die das Vereinigte Königreich Großbritannien gegen den Beschluss über die Ermächtigung von elf Mitgliedstaaten zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer erhoben hat. Begründet wird die Abweisung der Klage mit dem rechtstechnischen Hinweis, dass sich die Argumente der Briten auf Elemente einer zukünftigen Steuer, nicht aber auf die Ermächtigung zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit beziehen. Das Gericht bestätigt damit, dass die elf Staaten gemeinsam an einer Finanztransaktionssteuer arbeiten dürfen, äußert sich aber sachlich nicht zum Ergebnis dieser Zusammenarbeit. Dem Vereinigten Königreich steht es frei, erneut zu klagen, wenn eine entsprechende Steuer tatsächlich eingeführt wird.

Die Schweizer Bank J. Safra Sarasin, Basel, erwirbt die Schweizer Private-Banking-Einheit der US-amerikanischen Bank Morgan Stanley. Der Bereich firmierte bislang unter Bank Morgan Stanley AG und unterhält Niederlassungen in Zürich und Genf. Die Vereinbarung umfasst die Übernahme qualifizierter Kunden und der Kundenberater-Teams mit dem Fokus auf sehr vermögende Kunden (Ultra High Net Worth) in der Region Europa, Naher Osten und Afrika sowie in Lateinamerika. Die Übernahme soll nach Erhalt der behördlichen Bestätigung voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 abgeschlossen werden. Das verwaltete Kundenvermögen der J. Safra Sarasin Gruppe lag per 31. Dezember 2013 bei 131,4 Milliarden Schweizer Franken.

Die Schweizer Großbank UBS will mit einer Reihe von Umstrukturierungen auf vielfältige regulatorische Maßnahmen reagieren. Sie kündigte die Etablierung einer Konzernholdinggesellschaft an. Die Großbank rechnet damit, dass ihre Maßnahmen zur erhöhten Abwicklungsfähigkeit, ihr einen Eigenmittelrabatt unter den schweizerischen Too-big-to-fail-Bestimmungen ermöglichen (siehe auch Meldung Finma). Zudem plant UBS Mitte 2015 die Gründung einer neuen Tochterbank in der Schweiz. Die künftige Tochtergesellschaft wird voraussichtlich den Bereich Retail & Corporate sowie das in der Schweiz gebuchte Wealth-Management-Geschäft umfassen. In Großbritannien rechnet die Bank damit, in Absprache mit den britischen und schweizerischen Aufsichtsbehörden im zweiten Quartal 2014 mit der Implementierung des überarbeiteten Geschäfts- und operativen Modells von UBS Limited zu beginnen. In den USA will das Unternehmen den neuen Regeln für ausländische Banken gemäß dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act entsprechen. Zu diesem Zweck wird eine Zwischenholdinggesellschaft erforderlich sein, unter der alle Geschäfte der UBS AG mit Ausnahme ihrer US-Zweigniederlassungen bis zum 1. Juli 2016 zusammengefasst werden. Sämtliche US-Tochtergesellschaften der Schweizer Bank werden folglich unter einer eigenen Zwischenholdinggesellschaft zusammengefasst.

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