Gespräch des Tages

Förderbanken I - WI-Bank - Refinanzierung direkt am Kapitalmarkt

Als Spezialkreditinstitute haben Förderbanken einen beschränkten, auf Gemeinnützigkeit ausgerichteten Geschäftszweck, und ein gesetzlich klar definierter Auftrag beschränkt ihre Tätigkeit auf Kernbereiche des Fördergeschäfts. Auf der einen Seite sind sie Instrumente des staatlichen Handelns und genießen staatliche Gewährleistungen ihrer Eigentümer (Bund oder Länder). Auf der anderen Seite müssen sie als Kreditinstitute nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden. Diesen Spagat muss auch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) bewältigen, die kürzlich angekündigt hat, ihre Refinanzierung neu zu ordnen.

Das Förderinstitut, nach Bilanzsumme (9,2 Milliarden Euro) eines der kleineren, ist derzeit mit einem Finanzierungsbedarf von 3,2 Milliarden Euro konfrontiert, denn so viel beträgt der Bedarf für den Aufbau des "Kommunalen Schutzschirms", mit dem das Land Hessen überschuldete Gemeinden und Landkreise unterstützen will. Vor dem Hintergrund einer durch die Regulierung stark verteuerten Kommunalfinanzierung soll die WI-Bank die Mittel für den Schutzschirm bereitstellen und die Darlehen an die hessischen Kommunen finanztechnisch abwickeln. Um diese Aufgabe zu bewältigen, will das Institut langfristig 2,8 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen und sich künftig auch dauerhaft auf diese Weise refinanzieren. Bisher hat sich die vollständig in der Helaba konsolidierte WI-Bank über bundeseigene Förderbanken, die Europäische Investitionsbank (EIB) oder die NRW-Bank refinanziert. Doch seitdem zumindest die Refinanzierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die keine zweckungebundenen Globaldarlehen mehr vergibt, schwieriger geworden ist, wird neu nachgedacht. Die WI-Bank will bereits im zweiten Halbjahr 2012 Fördermittel direkt am Kapitalmarkt in Form einer Anleihe beschaffen. Da für Förderbanken nach wie vor die Gewährträgerhaftung gilt, kann sie dies sogar zu besseren Konditionen als die Mutter, nämlich mit dem "AA" des Landes Hessen im Vergleich zum "A" für die Helaba im Verbund mit den Sparkassen.

Die Refinanzierung der Förderbanken der Länder ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Die WI-Bank ist kleiner als die bereits am Kapitalmarkt aktiven Förderbanken, wie zum Beispiel die L-Bank oder die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern-Labo). Mit einem breitgefächerten Spektrum der Instrumente und mit der Bonitätsnote "AAA" des Landes Baden-Württemberg ausgerüstet, refinanziert die L-Bank jährlich je nach Bedarf zirka 13 bis 15 Milliarden Euro. Aber auch Förderinstitute, die ähnlich wie die WI-Bank, eine rechtlich unselbstständige, jedoch wirtschaftlich und organisatorisch selbständige Anstalt sind, begeben Anleihen. Bei der Organisation von IR-Veranstaltungen greift beispielsweise die Bayern-Labo, als Tochter der Bayern-LB, neben der Mutter auf Investmentbanken zurück, die zu entsprechenden Terminen einladen. Am Kapitalmarkt begab die Bayern-Labo, die vom besten Rating "AAA" des Landes Bayern profitiert, im Jahr 2011 Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen, Inhaberschuldverschreibungen und Strukturierte Produkte über 1,9 Milliarden Euro.

Mit der Ankündigung der direkten Kapitalmarktaktivitäten will nun auch die WI-Bank eine langfristig zu refinanzierende Summe aufnehmen, die zirka ein Drittel ihrer Bilanzsumme ausmacht. Sie hat damit diesbezüglich höhere Ambitionen, als die Förderinstitute in München und Stuttgart. Wird nämlich die Bilanzsumme von 23,4 Milliarden Euro der Bayern-Labo betrachtet, refinanzierte sich diese 2011 zu weniger als zehn Prozent der Bilanzsumme über den Kapitalmarkt. Bei der L-Bank entsprachen die aufgenommenen Mittel zirka einem Viertel der Bilanzsumme.

Aufgrund der Gewährträgerhaftungen der Länder mit zum Teil besten Bonitätsnoten ist die Refinanzierung der Förderbanken direkt am Kapitalmarkt im Vergleich zu Geschäftsbanken seit Jahren günstig. Für die WI-Bank mit ihrer geringen Größe ist das Projekt Kapitalmarktrefinanzierung trotzdem eine Herausforderung. Denn erst einmal will die Infrastruktur geschaffen sein. In diesem Zusammenhang könnte ein Zurückgreifen auf eine schon vorhandene Infrastruktur der Helaba für die WI-Bank von Nutzen sein, auch wenn nach § 12 Absatz 2 des Gesetzes über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen interne Leistungen zwischen der WI-Bank Hessen und der Helaba jeweils marktgerecht zu vergüten sind. Zur konkreten Ausgestaltung der Emission und der organisatorischen Umsetzung hält sich die Förderbank demzufolge noch mit präzisen Aussagen zurück. Die eigene Treasury-Abteilung hat aber gewiss schon geprüft, inwieweit sich im Konzern Synergiepotenziale nutzen lassen.

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