Gespräch des Tages

Förderbanken II - Rentenbank in der ersten Reihe

"In der ersten Reihe stehen": die grundsätzlichen Assoziationen zu dieser Begrifflichkeit dürften positiv sein, sie lauten sinngemäß, viel Aufmerksamkeit erhalten, den besten Blick genießen, eine gute Ausgangsposition innehaben. In Bezug auf die Bankenaufsicht hingegen werden vermutlich die meisten Kreditinstitute froh sein, wenn sie nicht in der allerersten Reihe stehen. Das heißt, wenn sie nicht zu den 24 hiesigen Instituten gehören, die derzeit in den Asset Quality Review der Europäischen Zentralbank einbezogen werden und möglicherweise ab November dieses Jahres unter der direkten Aufsicht der EZB stehen.

Gerade die grundsolide Landwirtschaftliche Rentenbank als Anstalt des Bundes würde in dieser Hinsicht gerne in die zweite Reihe rücken. Das ist den Verantwortlichen deutlich anzumerken. Bei der Förderbank für die Landwirtschaft, die am 11. Mai 65 Jahre alt wurde, hat man offenbar ernste Bedenken, die Mitarbeiter der Bankenaufsicht könnten das Geschäftsmodell des Institutes nicht verstehen beziehungsweise es auf eine bis wenige Kennzahlen reduzieren, deren Aussagekraft aber als eingeschränkt empfunden wird. Eine Anekdote, die sicherlich nicht zum Abbau dieser Bedenken beigetragen hat: Bei den Abfragen der EZB in Templates passt der Zuschnitt offensichtlich tatsächlich nicht auf die Förderbanken. Für die Aktivseite der Bilanz werden Kreditrisiken abgefragt, entsprechende Verpflichtungen müssen in Excel-Masken eingetragen werden. Da jedoch eine Spalte für "Institutionals" in dem Fragebogen offenbar fehlt, mussten sich die Mitarbeiter der Förderbank erstmal erkundigen, wie und wo denn nun ihre über andere Ortsbanken ausgereichten Kredite überhaupt anzugeben seien.

Ohne Frage ist das ein ärgerlicher Zustand. Und dass das Abarbeiten von regulatorischen Auflagen derzeit etwa 30 bis 40 der 260 Mitarbeiter in der Bank bindet, trägt verständlicherweise auch nicht zur Steigerung der Begeisterung für das Projekt der Europäischen Bankenaufsicht bei. Wegen der Konzentration auf die Erfüllung der Vorgaben können andere Vorhaben, etwa im Bereich IT oder Infrastruktur, eben nur verzögert angegangen werden. Die Argumentation, warum denn Förderbanken im Allgemeinen und die Rentenbank im Besonderen tendenziell aus der Aufsicht der EZB zu entlassen seien, hinkt zwar an mancher Stelle. Sie lautet wie folgt: Ziel der EZB-Aufsicht sei es, den Steuerzahler aus der Haftung für Bankschieflagen weitestmöglich herauszunehmen. Für die Förderbanken müssen Bund und Länder und damit die Bürger satzungsgemäß sowieso haften, da kann die EZB prüfen, so intensiv und so lange sie möchte. Sachlich mag das richtig sein, besonders vertrauenserweckend ist die Aussage dennoch nicht. Würden derlei Töne aus einer weniger bodenständig anmutenden Bank verlauten, bliebe zumindest ein Raunen in der Öffentlichkeit nicht aus. Es steht mithin außer Frage, dass auch Förderbanken in Sachen Risikomanagement und Corporate Governance stets auf der Höhe der Zeit arbeiten müssen.

In puncto Vertrauen ist die Landwirtschaftliche Rentenbank zweifelsohne ein Stück weiter als andere. Nicht nur ihr Hintergrund als Anstalt des Bundes und ihr Image als Bank der Bauern sowie ihr Geschäftsmodell sorgen dafür, dass sie die Wertschätzung der Öffentlichkeit genießt. Auch die Kennziffern sprechen eine deutliche Sprache: Zum Jahresende erwartet sie für ihre Unternehmensgruppe eine Kernkapitalquote von 16 Prozent unter Endanwendung von Basel III - eine wahrhaft komfortable Größe (siehe Bilanzen Seite 523). Im Hinblick auf diese Kennzahlen (und das ihnen entgegengebrachte Misstrauen) ist aber auch klar: Die Rentenbank hat laut Gesetz den staatlichen Auftrag, die Landwirtschaft und den ländlichen Raum zu fördern. Sollte der Bund ihr in diesem Rahmen eine neue, andere oder umfänglichere Aufgabe zuweisen, so hat sie diese zu erfüllen. Das kann ihr alle aufsichtlichen Kennzahlen in kürzester Zeit verhageln - egal wie ordentlich das Management arbeitet oder nicht. Eine Entscheidung für oder gegen eine europäische Aufsicht über Förderbanken und Geschäftsbanken unter den gleichen Maßstäben kann nur durch grundsätzliche Überlegungen erfolgen - und so einiges spricht dagegen.

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