Leasing-Gesellschaften

Kein Gespür für Besonderheiten - ein Plädoyer gegen die volle Bankenaufsicht nach KWG

Hans-Michael Heitmüller, Vorstandsvorsitzender, Deutsche Leasing AG, Bad Homburg v. d. H., hält die Vorschläge zur Behandlung der Leasingbranche im Rahmen der Unternehmenssteuerreform nach wie vor für verfehlt (siehe ZfgK 11-2007): "Für das Lea-sing-Geschäft bringt die Unternehmenssteuerreform, die zum 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, diverse Veränderungen. So wird etwa die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage neu gestaltet und beim Leasing-Nehmer der Zinsanteil in den Lea-sing-Raten mit unangemessen hohen Sätzen von 20 Prozent bei Mobilien und 75 Prozent bei Immobilien pauschal hinzugerechnet. Diese Pauschalierung weicht von den tatsächlichen Sätzen von maximal 15 beziehungsweise 50 Prozent deutlich ab.

Zudem sind mit dem bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetz Leasinggegenüber kreditfinanzierten Investitionen durch eine Doppelbesteuerung des mit ihnen verbundenen Finanzierungsaufwandes benachteiligt. Der Finanzierungsanteil der Leasing-Raten wird nicht nur beim Leasing-Nehmer hinzugerechnet, sondern zugleich erfolgt beim Leasing-Geber in Form hinzurechnungspflichtiger Refinanzierungs aufwendungen eine nochmalige Belastung mit Gewerbesteuer. Bei kreditfinanzierten Investitionen wird bewusst eine Doppelbesteuerung durch die Freistellung des Kreditgebers nach § 19 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV; Bankenprivileg) verhindert. Um eine wettbewerbsverzerrende Doppelbesteuerung bei Leasing-Investitionen zu vermeiden, hatte der Gesetzgeber das BMF beauftragt, einen Vorschlag für spezielle aufsichtsrechtliche Regelungen für Leasing im Rahmen des KWG zu unterbreiten. Auf dieser Grundlage sollte daraufhin geprüft werden, inwieweit Leasing in den § 19 GewStDV (Bankenprivileg) einbezogen und eine Doppelbesteuerung verhindert werden kann.

Der jetzt dem Finanzausschuss des Bundestages vorgelegte Prüfbericht hält eine Einbeziehung des Leasings in den Begünstigungskreis des § 19 GewStDV nur dann für gerechtfertigt, wenn Leasing in vollem Umfang wie eine Bank dem KWG unterstellt werden würde. Diesen Vorstoß hält die Deutsche Leasing für bedenklich und deutlich übertrieben, zeugt dieses Konzept weder von großer Kreativität noch von tiefer Kenntnis des Leasing-Geschäfts und trägt obendrein in keiner Weise zum allseits propagierten Bürokratieabbau bei. Im Gegenteil: Dieser Vorschlag verkennt und ignoriert die Besonderheiten einer ganzen Branche. Die in der Begründung vom BMF herangezogenen "Funktionsstörungen als Folge einer unsoliden Geschäftsführung", die "schwere Schäden nicht nur im Kundenkreis der betreffenden Unternehmen, sondern in weiteren Teilen der Wirtschaft verursachen" können, sind in diesem Zusammenhang unhaltbar. Das BMF verkennt hierbei, dass die Schutzwürdigkeit der Lea-sing-Kunden und die Risikosituation einer Leasing-Gesellschaft komplett anders sind als bei Kreditinstituten.

1. Im Gegensatz zu Banken haben Leasing-Gesellschaften keine Kundeneinlagen, die sie verwalten und die dementsprechend einer höheren Schutzwürdigkeit unterliegen müssen. Leasing ist ein Asset-basiertes Geschäft, das heißt im Regelfall kauft die Leasing-Gesellschaft mit Kreditmitteln einen Leasing-Gegenstand, der im Eigentum der Leasing-Gesellschaft bleibt. Daher ergibt sich kein Erfordernis, dieses Eigentum zusätzlich mit Eigenkapital zu unterlegen. Sollten jetzt höhere Mindestunterlegungen gefordert werden, muss die Leasing-Branche für ihr reales Eigentum zusätzlich Eigenkapital aufnehmen und dementsprechend auch eine angemessene Vergütung an ihre Eigenkapitalgeber zahlen.

2. Daher müsste die Mittelstandsfinanzierung, die sich im Wesentlichen über Leasing speist, knapper und teurer werden, was wiederum die Investitionsfähigkeit des Mittelstandes merklich bremsen und letztlich zu Arbeitsplatzverlusten führen würde.

3. Mit der Asset-Orientierung von Leasing-Gesellschaften ist auch deren rechtliche Stellung bei Insolvenz ihres Kunden eine bessere als bei einer Bank. Der Leasing-Gegenstand besichert das Leasing-Geschäft. Daher haben die Leasing-Gesellschaften in den vergangenen Jahren ihr Wissen über Leasing-Gegenstände kontinuierlich auf- und ausgebaut und können deren Wertverläufe realistisch einschätzen. Das Asset Management führt im Idealfall dazu, dass der Wertverlauf des Leasing-Gegenstands genau in der Leasing-Rate abgebildet wird.

4. Wegen dieser Asset-Orientierung weisen Leasing-Gesellschaften eine bessere Risikosituation auf: Das Verhältnis zwischen allen Verwertungs- und sonstigen Erlösen abzüglich der Verwertungskosten und den abgezinsten Restforderungen (Recovery Rate) bei einer Leasing-Gesellschaft ist deutlich besser als bei einer Bank. Dies bedeutet, dass eine Leasing-Gesellschaft beim Ausfall eines Kunden höhere Erträge aus der Verwertung der Leasing-Gegenstände erzielen kann als eine Bank.

5. Ein weiterer Aspekt ist die Stabilität der Leasing-Gesellschaften: Es hat bislang in Deutschland bei den Leasing-Gesellschaften keinen einzigen Insolvenzfall gegeben, der Kundennachteile mit sich gebracht hätte. Selbst der Betrugsfall um Flowtex bei dem Banken und Leasing-Gesellschaften selbst Opfer waren - hat nicht dazu geführt, dass Leasing-Gesellschaften instabil geworden wären.

Die vorstehenden Argumente beweisen, dass sich das Geschäft der Leasing-Gesellschaften von dem der Banken unterscheidet und daher eine Vergleichbarkeit bestenfalls teilweise gegeben ist. Die Deutsche Leasing ist bereit, konstruktiv bei der Erarbeitung zielführender Lösungen mitzuwirken. So könnte beispielsweise die Einreichung aller Jahresabschlussunterlagen vorgeschlagen und ein Prüfungsrecht verankert werden. Die Neuregelungen sollten jedoch nicht dazu führen, dass die Angemessenheit verloren geht und der bürokratische Aufwand unnötig erhöht wird. Im Gegensatz dazu würde die jetzt angedachte Überregulierung einer Branche, die eben gerade nicht in allen Belangen mit Kreditinstituten vergleichbar ist, die Mittelstandsfinanzierung in Deutschland erheblich schwächen, was wiederum nicht Anliegen der Bundesregierung sein kann."

Noch keine Bewertungen vorhanden


X