Vermerkt

Zentralbanken: Beschlüsse EZB-Rat (ohne Zinsbeschlüsse)

Wirtschaftliche, monetäre und finanzielle Lage: Am 21. März 2013 beschloss der EZB-Rat bezüglich der von der Central Bank of Cyprus beantragten Notfall-Liquiditätshilfe, die derzeitige Höhe der Notfall-Liquiditätshilfe (Emergency Liquidity Assistance - ELA) bis zum 25. März 2013 beizubehalten. Danach kann die Notfall-Liquiditätshilfe nur noch in Betracht gezogen werden, wenn ein EU/IWF-Programm vorhanden ist, das die Solvenz der betreffenden Banken sicherstellen würde. Eine Pressemitteilung zu diesem Beschluss wurde am gleichen Tag auf der Website der EZB veröffentlicht.

Externe Kommunikation: Am 20. März 2013 genehmigte der EZB-Rat den Jahresbericht 2012 der EZB, der am 24. April 2013 dem Europäischen Parlament vorgelegt und in 21 Amtssprachen der EU veröffentlicht wird.

Marktoperationen: Am 20. März 2013 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2013/6 zu den Regelungen bezüglich der Verwendung von ungedeckten staatlich garantierten Bankschuldverschreibungen zur Eigennutzung als Sicherheiten für geldpolitische Operationen des Eurosystems. Gemäß diesem Beschluss ist es ab dem 1. März 2015 nicht mehr möglich, solche Bankschuldverschreibungen, die vom Geschäftspartner selbst oder von einer eng mit ihm verbundenen Stelle begeben wurden, bei geldpolitischen Geschäften des Eurosystems als Sicherheit zu verwenden.

Der EZB-Rat beschloss auch, die Regelungen für die Nutzung von ungedeckten staatlich garantierten Bankschuldverschreibungen für den Zeitraum bis zum 28. Februar 2015 zu ändern. Zu diesem Zweck verabschiedete er die Leitlinie EZB/2013/4 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten und zur Änderung der Leitlinie EZB/2007/9 (Neufassung), deren Bestimmungen mehrere bestehende Rechtsakte zu zeitlich befristeten Maßnahmen umfassen. Schließlich verabschiedete der EZB-Rat zwecks eines klareren Gesamtrahmens den Beschluss EZB/2013/5 zur Aufhebung der Beschlüsse EZB/2011/4, EZB/2011/10, EZB/2012/32 und EZB/2012/34. Alle Rechts akte sowie eine entsprechende Pressemitteilung stehen auf der EZB-Website zur Verfügung.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 20. März 2013 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Berichts zur Umstellung auf Sepa, der vom Ausschuss für Zahlungs- und Verrechnungssysteme, einem Eurosystem/ESZB-Ausschuss, erstellt worden war. Der Bericht beschreibt den Stand des Umstellungsprozesses im Eurogebiet Ende 2012 und bietet Orientierungshilfe dahingehend, wie der Umstellungsprozess für in Euro denominierte Sepa-Überweisungen und -Lastschriften gehandhabt werden kann. In Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 wurde der 1. Februar 2014 als Endtermin bestimmt. Der Bericht sowie eine diesbezügliche Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 20. März 2013 nahm der EZB-Rat zur Kenntnis, dass der siebte Bericht der EZB zur Finanzmarktintegration in Europa (Financial integration in Europe) am 25. April 2013 anlässlich der gemeinsamen Konferenz von EZB und Europäischer Kommission zum Thema Finanzmarktintegration und Finanzstabilität in Europa veröffentlicht wird. In der aktuellen Ausgabe des Berichts werden der Stand der Finanzmarktintegration im Euroraum und die Aktivitäten des Eurosystems zur Förderung der Integration erläutert. Der Bericht enthält zudem ein Kapitel zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus sowie Sonderbeiträge zu Themen wie beispielsweise Segmentierung des Geldmarkts im Eurogebiet in einem Niedrigzinsumfeld, die Integration des Marktes für Euro-Massenzahlungen, Sektorkonten und Umverteilung im Euroraum sowie US-Geldmärkte.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 4. März 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB über die Beiträge der Oesterreichischen Nationalbank an den Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des Internationalen Währungsfonds und einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank CON/ 2013/16 auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen. Am 12. März 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Rekapitalisierung von Kreditinstituten in Griechenland CON/2013/17 auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums.

Am 18. März 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Beschränkungen für Barzahlungen in Belgien CON/2013/18 auf Ersuchen des belgischen Finanzministeriums und des belgischen Innenministeriums. Am 19. März 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Rekapitalisierung von Kreditinstituten in Portugal CON/2013/19 auf Ersuchen des portugiesischen Finanzministeriums und des portugiesischen Parlaments. Am 19. März 2013 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zu unbewegten Konten bei Kreditinstituten in Griechenland CON/2013/20 auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums.

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