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Zentralbanken: EZB: Umfassende Bewertung der Banken

Ende Oktober 2013 hat die Europäische Zentralbank Einzelheiten der umfassenden Bewertung bekanntgegeben, die sie als vorbereitende Maßnahme vor Übernahme der vollen Verantwortung für die Aufsicht im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus durchführt. Zudem wurde die Liste jener Banken veröffentlicht, die Gegenstand der Bewertung sind. Die Bewertung wird von der EZB als eine wichtige Etappe bei der Vorbereitung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus eingestuft und generell als Schritt hin zu mehr Transparenz bei den Bankbilanzen und zu einer einheitlicheren Vorgehensweise im Bereich Aufsicht in Europa gesehen.

Die im November aufgenommene Bewertung soll zwölf Monate in Anspruch nehmen und wird gemeinsam mit den zuständigen nationalen Behörden (National Competent Authorities - NCAs) jener Mitgliedstaaten durchgeführt, die am einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmen, und durch unabhängige Dritte auf allen Ebenen der EZB und der NCAs unterstützt. Durch die Bewertung sollen vor allem drei Ziele - Transparenz, Korrekturen und Vertrauensbildung - erreicht werden: Transparenz durch die Verbesserung der Qualität der verfügbaren Informationen zur Situation der Banken, Korrekturen durch Ermittlung und Umsetzung gegebenenfalls notwendiger Korrekturmaßnahmen und Vertrauensbildung, da sich alle Interessenträger gewiss sein können, dass die Banken grundlegend solide und vertrauenswürdig sind.

Die Bewertung setzt sich aus drei Elementen zusammen: Erstens erfolgt eine aufsichtliche Risikobewertung, bei der die Hauptrisiken - unter anderem Liquidität, Verschuldungsgrad und Refinanzierung - in quantitativer und qualitativer Hinsicht geprüft werden. Zweitens wird eine Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review - AQR) zur Steigerung der Transparenz in Bezug auf die Engagements von Banken vorgenommen. Hierbei wird die Qualität der Bankaktiva auf den Prüfstand gestellt, unter anderem wird analysiert, ob die Bewertung der Aktiva und Sicherheiten adäquat ist und die damit zusammenhängenden Rückstellungen angemessen sind. Und drittens wird ein Stresstest durchgeführt, mit dem die Widerstandsfähigkeit der Bankbilanzen bei Stressszenarien untersucht wird. Diese drei Elemente sollen eng ineinander greifen. Grundlage der Bewertung wird eine Eigenkapitalquote von acht Prozent hartem Kernkapital sein, wobei sowohl für die AQR als auch für das Basis szenario des Stresstests die in der Eigenkapitalrichtlinie IV/Eigenkapitalverordnung, einschließlich Übergangsregelungen, enthaltene Definition herangezogen wird. Einzelheiten zum Stresstest werden zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bekanntgegeben.

Den Abschluss der umfassenden Bewertung soll die Veröffentlichung - in zusammengefasster Form - der Ergebnisse auf Länder- und Bankenebene nebst etwaigen Empfehlungen für aufsichtliche Maßnahmen bilden. Diese umfangreichen Ergebnisse, die auch die im Rahmen der drei Säulen der umfassenden Bewertung gewonnenen Erkenntnisse enthalten, werden veröffentlicht, bevor die EZB im November 2014 die Aufsichtsfunktion übernimmt.

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