Vermerkt

Zentralbanken - Irland: Aussetzung des Bonitätsschwellenwertes

Der EZB-Rat hat Ende März beschlossen, die Anwendung des Bonitätsschwellenwerts, der nach den Regelungen über die Eignung von Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems vorgesehen ist, in Bezug auf marktfähige von der irischen Regierung begebene oder garantierte Schuldtitel auszusetzen. Diese Aussetzung, die bis auf Weiteres gilt, erstreckt sich auf alle umlaufenden und neu begebenen marktfähigen Schuldtitel. Das Anpassungsprogramm für die Bereiche Wirtschaft und Staatsfinanzen, welches mit der Europäischen Kommission (unter Beteiligung der EZB) und mit dem Internationalen Währungsfonds ausgehandelt wurde, wird von der irischen Regierung umgesetzt. Der EZB-Rat hat das Programm positiv bewertet.

Die angekündigte Aussetzung beruht laut EZB auf dieser positiven Beurteilung des Programms sowie auf der Selbstverpflichtung Irlands, es vollständig umzusetzen, und den Beschlüssen der irischen Regierung vom 31. März 2011, nach ihrer gründlichen Bewertung der Aktiva eine Kapitalerhöhung um insgesamt 24 Milliarden Euro (davon drei Milliarden Euro als bedingtes Kapital) bei vier irischen Banken sicherzustellen und für einen Fremdkapitalabbau sowie eine Verkleinerung des Bankensektors zu sorgen.

Der EZB-Rat ist daher der Auffassung, dass die von der irischen Regierung begebenen oder garantierten Schuldtitel die für die Eignung von Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems geltenden Bonitätsanforderungen erfüllen. Die einschlägigen Risikokontrollmaßnahmen sollen kontinuierlich überprüft werden.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X