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Zentralbanken - Richtlinie über Zahlungsdienste

Ende April 2007 hat das Europäische Parlament den Vorschlag für eine Richtlinie über Zahlungsdienste (Payment Services Directive, PSD) verabschiedet, für den der Ecofin-Rat bereits auf seiner Sitzung am 27. März 2007 einen allgemeinen Ansatz vereinbart hatte. Die Richtlinie wird dem EU-Rat nun zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt. Die Mitgliedstaaten sollten sie dann sobald wie möglich und spätestens bis zum 1. November 2009 in nationales Recht umsetzen, so heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von EZB und Europäischer Kommission.

Ziel der Richtlinie ist es, durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, Sepa) sicherzustellen, dass Zahlungen - insbesondere Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen - innerhalb der Europäischen Union ebenso einfach, effizient und sicher vorgenommen werden können wie inländische Zahlungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Richtlinie stärkt aus Sicht von EZB und EU-Kommission die Rechte und verbessert den Schutz aller Nutzer von Zahlungsdienstleistungen (Verbraucher, Einzelhändler, große und kleine Unternehmen, öffentliche Stellen).

Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Kommission sprechen von einer gemeinsamen Vision bezüglich des Sepa und beobachten und unterstützen den Prozess hin zu seiner Verwirklichung fortwährend. Sie sehen die Verabschiedung der Richtlinie über Zahlungsdienste durch das Europäische Parlament als entscheidenden Schritt hin zur Verwirklichung des Sepa. Die Richtlinie erleichtere durch die Harmonisierung des geltenden Rechtsrahmens die operationale Umsetzung der Sepa-Instrumente durch den Bankensektor sowie ihre Annahme durch die Endnutzer erheblich und bilde somit die Grundlage für einen einheitlichen "inländischen" Markt für Euro-Zahlungen. Durch die Schaffung eines angemessenen aufsichtsrechtlichen Regelwerks für neue Teilnehmer am Markt für Massenzahlungen stärke sie zudem den Verbraucherschutz und fördere den Wettbewerb sowie Innovationen. Dies sollte aus Sicht von EZB und EU-Kommission den technischen Fortschritt und die Einführung neuer Leistungen (zum Beispiel die elektronische Rechnungsstellung) vorantreiben, die der Wirtschaft insgesamt bedeutende Vorteile bringen können.

Bislang wurden seitens des European Payments Council und des europäischen Bankensektors deutliche Fortschritte bei der Verwirklichung des Sepa verzeichnet, heißt es. Anlässlich der Verabschiedung des Vorschlags für eine Richtlinie über Zahlungsdienste durch das Europäische Parlament fordern die EZB und die Europäische Kommission den Bankensektor und alle anderen Beteiligten auf, die Dynamik aufrechtzuerhalten und die Vorbereitungen für die Einführung des Sepa zum 1. Januar 2008 sowie für seine erfolgreiche und rechtzeitige Umsetzung zu verstärken. Beide wollen diese Bemühungen auch weiterhin unterstützen.

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