Sepa

Im Firmenkundengeschä ft steigt der Beratungsbedarf

Sepa ist eine Initiative des europäischen Bankenwesens zur Vereinheitlichung des elektronischen Zahlungsverkehrs im Euro-Währungsgebiet. Sie soll in Euro ausgestellte Transaktionen in Form von Überweisungen, Lastschriften und Debitkartenzahlungen innerhalb der EU schneller und einfacher gestalten.

Die ehemals fragmentierten Zahlungsverkehrsmärkte Europas mit nationalen Kontonummern, Kontensystematiken, Preisgestaltungen und Datenformaten gehören damit der Vergangenheit an. Landesspezifische Unterschiede im Hinblick auf Abwicklung, Laufzeiten und Preise werden durch Sepa vollkommen aufgehoben. Gesteuert wird dieses Großprojekt vom Europäischen Zahlungsverkehrsrat (European Payments Council, kurz EPC). Dem EPC gehören Banken und Bankverbände aus allen EU-Mitgliedstaaten an. Dieses Organ unterstützt die Schaffung von Sepa durch die Selbstregulierung der Branche, definiert strategische Leitlinien für die Standardisierung und stellt bewährte Verfahren zusammen. Zusätzlich begleitet und kontrolliert der Europäische Zahlungsverkehrsrat die Umsetzung der gefassten Beschlüsse. Auf nationaler Ebene unterstützt das deutsche Kreditgewerbe im Rahmen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) unter Mitwirkung der Deutschen Bundesbank diese Arbeiten.

Mit der "Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt" des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 wurde der nötige Rechtsrahmen für Sepa geschaffen. Diese Richtlinie schreibt die Einführung von Vorschriften gesetzlich fest, die für alle Zahlungsdienstleistungen in der Europäischen Union gelten. Bis zum November 2009 müssen diese in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Vereinheitlichung der Preisstrukturen für europäische Zahlungsverkehrsprodukte.

Mit der Richtlinie wird eine neue Gruppe von Zahlungsinstituten eingeführt, die in Zukunft ihre Dienste in Konkurrenz zu bewährten Kreditinstituten anbieten können. Für die Kreditinstitute des Euro-Währungsraumes wird dies voraussichtlich einen verschärften Wettbewerb zur Folge haben. Die neuen Wettbewerbsbedingungen werden nur die Kreditinstitute für sich als Vorteil nutzen können, die ihren Kunden trotz der entstandenen größeren Konkurrenz aufgrund Größenklassendegression einen kosteneffizienten Service anbieten können. Dies gilt für die Sparkassen-Finanzgruppe aufgrund ihres Marktanteils in der Abwicklung von Zahlungsverkehrstransaktionen in besonderem Maße. Schließlich sind die Sparkassen mit einem Marktanteil von rund 50 Prozent am deutschen Zahlungsverkehr die größten europäischen Zahlungsverkehrsdienstleister.

Sepa- Überweisung: Nutzung dem Kunden überlassen

Seit Januar 2008 gibt es nun die neue Sepa-Überweisung (Sepa Credit Transfer). Sie ist in großem Maße mit der in Deutschland zuvor verwendeten EU-Standardüberweisung vergleichbar, das heißt es werden nach wie vor IBAN und BIC verwendet, jedoch wurde der Kreis der potenziellen Empfängerländer Ende Januar 2008 erweitert. Anders als bei der EU-Standardüberweisung ist die neue Sepa-Überweisung nicht auf ein Betrag von Euro 50 000 beschränkt. Die Gutschrift des Überweisungsbetrags erfolgt bis Ende 2011 nun europaweit auf dem Empfängerkonto innerhalb von maximal drei Bankarbeitstagen nach Auftragsannahme im gesamten Sepa-Raum. Ab 2012 sollen die Sepa-Zahlungen sogar einen Geschäftstag nach Auftragserteilung auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden. Für beleghaft eingereichte Aufträge soll sich die Ausführungsfrist um maximal einen Bankarbeitstag verlängern.

Sepa-Überweisungen können sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Sepa-Teilnehmerländer genutzt werden. Über kurz oder lang sollen sie die nationalen Überweisungen ablösen. Ein konkretes Datum zur Abschaffung der alten, nationalen Verfahren steht jedoch noch nicht fest. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband möchte die Entscheidung zur Nutzung der Sepa-Verfahren ihren Kunden überlassen.

Die Kundenkonten der Sparkasseninstitute wurden zum Jahresbeginn automatisch Sepa-fähig gemacht. Das bedeutet, dass Kunden sowohl Sepa-Überweisungen in Auftrag geben als auch selbst Sepa-Zahlungen empfangen können. Für Privatkunden besteht daher kein Handlungsbedarf. Beim Onlinebanking bleiben alle bisherigen Funktionen und Layouts gleich. Auch die aktuellen Softwarelösungen für die Abwicklung des privaten Zahlungsverkehrs, wie das von den Sparkassen angebotene Star-Money, können weiterhin genutzt werden. Für Privatkunden bedeutet Sepa eine Vereinfachung und Beschleunigung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs.

Effiziente Liquiditätsplanung

Um die neuen Sepa-Instrumente optimal nutzen zu können, müssen Firmenkunden dagegen einige Änderungen in den internen Prozessen und EDV-Systemen veranlassen. Hierzu gehören die Anpassungen ihrer Finanz- und Debitorensysteme, eine Umstellung der elektronischen Kontoauszüge auf das neue Sepa-XML-Format sowie eine Angleichung ihrer Cash-Manage-ment-Systeme. Zudem wäre eine Überprüfung der Kontenstruktur hinsichtlich einer künftigen Minderung der Korrespondenzbankenverbindungen empfehlenswert.

Zusätzlich benötigen mittlere und größere Unternehmen und Kommunen EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard), ein bankübergreifend einsetzbares Standardverfahren zur sicheren Abwicklung von Finanztransaktionen, welches seit dem 1. Januar 2008 von allen Sparkassen und Banken in Deutschland angeboten wird. Sepa befähigt Geschäftskunden, Massenzahlungen zu standardisieren und diese damit kosten- und zeiteffizient abzuwickeln. Die festgelegten Ausführungsfristen von Zahlungsein- und -ausgängen ermöglichen zudem eine effiziente Liquiditätsplanung. Zusätzlich sind erstmalig Rückgabeprozesse und Referenzierungen vorgesehen, die die Debitorenbuchhaltung für Firmenkunden und Kommunen vereinfachen.

Von Sepa profitieren vor allem Firmenkunden und Kommunen

Besonders für zwei Kundensegmente erweist sich die Umstellung auf den Sepa-Zahlungsverkehr als besonders vorteilhaft.

Erstens: Kunden mit einem hohen Anteil an Zahlungsverkehrstransaktionen oder mit vielen Konten im europäischen Ausland. Sie können die Kontoführung für den Euro-Zahlungsverkehr verstärkt auf ein Konto konzentrieren und damit Kosten sparen. Das Liquiditätsmanagement sowie die Steuerung der Zahlungsströme wird dadurch wesentlich vereinfacht. Mit IBAN und BIC verfügen Kunden über eine einheitliche Bankadresse für alle europäischen Geschäftspartner. Mit diesem europaweiten Standard vereinfachen sie ihren Aufwand bei der Kundendatenverwaltung.

Zweitens: Kunden, die die Kartenakzeptanz am Point of Sale nutzen. Die Kartenzahlungen werden in den nächsten Jahren in europäischen Zahlungsverkehrsraum deutlich zunehmen und bietet diesem Kundensegment besonders große Umsatzchancen.

Wechselbereitschaft der Bankkunden gering

Die Ersparnis, die durch Nutzung von Sepa-Instrumenten von Firmenkunden und Kommunen realisiert werden kann, schwankt je nach Größe des Unternehmens, des Umfangs und der Automation des Zahlungsverkehrs beziehungsweise der zahlungsverkehrsnahen Anwendungen.

Trotz dieser Vorteile ist die Wechselbereitschaft der Bankkunden bislang noch nicht sonderlich stark ausgeprägt: Die SepaÜberweisung deckt seit ihrem Start Anfang des Jahres lediglich einen Marktanteil von rund 1,5 Prozent am gesamten inländischen und europäischen Überweisungsaufkommen ab. Die technische Umsetzung der Sepa-Überweisung kann jedoch durchaus positiv bewertet werden: 95 Prozent aller angenommenen Sepa-Aufträge wurden problemlos den Empfänger konten gutgeschrieben, ohne dass eine zusätzliche Bearbeitung nötig gewesen wäre.

Um ihren Kunden einen sinnvollen Einsatz der neuen Sepa-Instrumente aufzuzeigen, bietet die Kreissparkasse Köln den sogenannten Sepa-Check an. Er ist eine Entwicklung der Kreissparkasse Köln in Zusammenarbeit mit der Nassauischen Sparkasse (Naspa).

Dabei handelt es sich um eine kostenlose Beratungsdienstleistung, die vor allem Firmenkunden und Kommunen angeboten wird, um ihre Zahlungsverkehrsgeschäfte zu optimieren. Firmenkundenbetreuer und Fachberater erklären die Neuerungen durch Sepa und analysieren vor Ort den Zahlungsverkehr und die zahlungsverkehrsnahen Bereiche des Kunden. Hierbei greifen sie auf einen umfangreichen Fragenkatalog zurück, der verschiedene Kernbereiche und Operationsgebiete des Unternehmens berücksichtigt, wie zum Beispiel

die bisherige Nutzung des europäischen Auslandszahlungsverkehrs,

Anzahl, Arten und Nutzungsverhalten ausländischer Konten im Sepa-Raum,

Finanzbuchhaltung,

genutzte IT-Systeme,

elektronische Kontoinformationen und deren Weiterverarbeitung,

elektronische Rechnungsabwicklung

und

Nutzung von EC-Händlerterminals.

Nach der Auswertung der Analyse präsentieren die Experten die Ergebnisse dem Kunden und stellen Optimierungsmöglichkeiten vor. Auf Wunsch arbeiten die Mitarbeiter der Kreissparkasse Köln auch einen individuellen Umstellungszeitplan aus. Aktuell stellt das Kreditinstitut einen steigenden Aufklärungs- und Beratungsbedarf hinsichtlich der Einführung der künftigen Sepa-Lastschrift fest. Ab dem 2. November 2009 soll das Sepa-Lastschriftverfahren unter den 31 Sepa-Staaten vereinheitlicht und grenzenlos einsetzbar sein. Bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg. So wird zurzeit noch an der technischen Bereitstellung des Sepa-Lastschriftsverfahrens und der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der ersten Inkassostelle im Falle von Lastschriftrückgaben gearbeitet.

Auch die Frage nach der Zulässigkeit eines Interbankenentgelts ist noch nicht geklärt. So kritisiert der Deutsche Spar kassen- und Giroverband, dass ein Interbankenentgelt von der EU-Kommission nur bei grenzüberschreitenden Lastschriften und lediglich für einen Übergangszeitraum geplant ist. Zusätzlich darf das Entgelt nur dann erhoben werden, wenn ein klarer Nachweis erbracht werden kann, dass es als Kostenkompensation für die Zahlstelle erforderlich ist. Diese geplante Regelung trifft besonders die europäischen Kreditinstitute, bei denen das Interbankenentgelt einen wesentlichen Bestandteil der Produktkalkulation darstellt, wie es beispielsweise in Frankreich oder Italien der Fall ist.

Wirtschaftliche Nachteile für Kreditwirtschaft vermeiden

Verschärfend kommt hinzu, dass die EU-Verordnung 2560/2001, die unter anderem ein Preisgleichstellungsgebot für Inlandüberweisungen und Überweisungen in andere EU-Staaten beinhaltet, nun auch auf die Sepa-Lastschriften ausgeweitet werden soll. Dies könnte bedeuten, dass Se-pa-Lastschriften zu nicht kostendeckenden Konditionen angeboten werden müssten. Der DSGV lehnt dies ab und fordert aus diesem Grund die Einführung einer nachhaltigen Gebührenstruktur, die es den teilnehmenden Kreditinstituten ermöglicht, die Sepa-Verfahren ohne eigene wirtschaftliche Nachteile betreiben zu können.

Zurzeit werden außerdem die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in Zukunft mit jeder Bankkarte an jedem Geldautomaten abgehoben und an jedem Händlerterminal bezahlt werden kann. Ab 2010, so der Plan, sollen diese Transaktionen dann über den EMV-Chip auf der Debitkarte abgewickelt werden. Der technische Standard EMV soll nicht nur für Europa, sondern zunehmend auch für außereuropäische Länder gelten. Der EMV-Standard ermöglicht die sichere Kommunikation zwischen Chipkarten und Terminal und wird zukünftig die magnetstreifenbasierten Verfahren ablösen.

Zusätzliche Vertriebschance im Electronic Banking

Durch Sepa hat sich der Zahlungsverkehrsmarkt Europas verändert. Dieser Prozess wird sich mit der Einführung der Sepa-Lastschrift noch zusätzlich fortsetzen. Veränderungen sind immer mit Chancen und Risiken verbunden. In diesem Fall gilt das für Bankkunden und Kreditinstitute gleichermaßen. Der von der Kreissparkasse Köln angebotene Sepa-Check ist ein Beispiel für die Ergreifung von Chancen im Zuge dieses Wandels: Er versetzt die Kunden in die Lage, auf Sepa rechtzeitig und optimal vorbereitet zu sein. Für das Kreditinstitut bietet sich zudem eine Vertriebschance im Electronic Banking.

Die aktuelle Uneinigkeit der Akteure bezüglich der Regelung des Interbankenentgelts könnte die positiven Erfahrungen mit den Sepa-Überweisungen überschatten und die weitere Sepa-Entwicklung gefährden. Sollten die EU-Kommision und die Europäische Zentralbank weiter an ihren Plänen zum Interbankenentgelt festhalten, könnte dies für viele europäische Kredit-institute zu wirtschaftlichen Nachteilen führen.

Sicher ist, dass die Sepa-Verfahren auf einen hohen Abdeckungsgrad angewiesen sind, um ein Funktionieren der Single European Payments Area sicher zu stellen. Ob dieser unter den derzeitig diskutierten Bedingungen erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.

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