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Zentralbanken - Richtlinie über Zahlungsdienste

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat auf Ersuchen des Rates der
Europäischen Union Ende April 2006 eine Stellungnahme zum Vorschlag
für eine Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt abgegeben: Der
Richtlinienvorschlag ist demnach eine Initiative, die sehr zu begrüßen
ist, da sie einen umfassenden Rechtsrahmen für Zahlungsdienste in der
EU schafft. Gegenwärtig gebe es eine Vielzahl verschiedener nationaler
Rechtsvorschriften zum Zahlungsverkehr, die die Umsetzung des
einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums - Single Euro Payments Area
(SEPA) - erschwert. Die Harmonisierung der rechtlichen Anforderungen
für den Zahlungsverkehr ist daher aus Sicht der EZB ein entscheidender
Schritt, der den Bankensektor bei seinen Bemühungen zur Schaffung des
SEPA unterstützen wird.
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Trotz dieser generell positiven Bewertung greift die Stellungnahme der
EZB einige Punkte des Richtlinienvorschlags auf, die angepasst werden
sollten, um das reibungslose Funktionieren der Infrastruktur der
Zahlungsverkehrssysteme sicherzustellen. Die EZB hat insbesondere
einige Bedenken hinsichtlich des Umfangs der Tätigkeiten der so
genannten "Zahlungsinstitute", die im Richtlinienvorschlag als ein
neues Konzept geschaffen werden. In diesem Zusammenhang stellt der
Richtlinienvorschlag aus Sicht der EZB nicht hinreichend klar, welche
Arten von Tätigkeiten Zahlungsinstitute ausführen dürfen, und ob es
ihnen gestattet ist, Guthaben, die ähnliche wirtschaftliche Merkmale
wie Einlagen oder E-Geld aufweisen, zu halten und Kredite zu gewähren,
die mit Kundengeldern finanziert werden. Diese Unbestimmtheit lasse
unterschiedliche Auslegungen des Richtlinienvorschlags zu. Deshalb
sollten in diesem Zusammenhang geeignete Maßnahmen zur Absicherung von
Risiken getroffen werden, die Zahlungsinstituten entstehen
beziehungsweise durch diese verursacht werden können.
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Wenn Zahlungsinstitute Guthaben halten dürfen, die sowohl im
wirtschaftlichen als auch rechtlichen Sinne Einlagen darstellen, solle
der Grad der Risikoabsicherung derselbe sein wie derjenige, der für
Kreditund/oder E-Geld-Institute gilt. Wenn der Rat und das Europäische
Parlament diese neue Kategorie von Zahlungsinstituten einführen, solle
der Richtlinienvorschlag in der Weise geändert werden, dass
ausdrücklich klargestellt wird, dass Zahlungsinstitute Kundengelder
während der begrenzten Zeit des Transfers vom Zahlungspflichtigen an
den Zahlungsempfänger nicht verwenden dürfen. Dies könne durch eine
Beschränkung der den Zahlungsinstituten gestatteten Tätigkeiten und
die Einführung geeigneter Maßnahmen zur Risikoabsicherung erreicht
werden.
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Sollte sich die Verabschiedung des Richtlinienvorschlags verzögern,
könnte dies die Einführung von SEPA-konformen Verfahren zum 1. Januar
2008 und die vollständige Migration zu SEPA-Instrumenten bis 2010
gefährden. Für den Fall, dass die Verhandlungen andauern, solle die
Möglichkeit erwogen werden, die Richtlinie aufzuteilen, wobei der
Verabschiedung der für eine erfolgreiche Umsetzung des SEPA
erforderlichen Teile Vorrang eingeräumt werden solle. Die
Stellungnahme der EZB wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlicht und kann danach auch auf der Website der EZB in
allen Amtssprachen der Gemeinschaft abgerufen werden.

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