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Zentralbanken - Sepa: Zustimmung im EU-Parlament

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro werden die nationalen Verfahren für die Überweisung und die Lastschrift auslaufen und ab dem 1. Februar 2014 in allen Euro-Ländern von den Sepa-Verfahren abgelöst. Die Deutsche Bundesbank wertet diese Entscheidung für Sepa (Single Euro Payments Area) als einen wichtigen Faktor im internationalen Standortwettbewerb. Angesichts der raschen Umstellung bis Februar 2014 appelliert sie an alle Beteiligten im Zahlungsverkehr im Hinblick auf einen reibungslosen Übergang möglichst schnell mit den Umstellungsarbeiten beginnen.

Einen wichtigen Beitrag hierzu sieht sie in umfassenden Kommunikationsmaßnahmen zur Information der Nutzer über die anstehenden Veränderungen. Dazu gehört insbesondere auch die Information über die neue internationale Kontokennung (International Bank Account Number, IBAN). Dass die deutsche Delegation die Weiternutzung des Elektronischen Lastschriftverfahrens bis zum 1. Februar 2016 durchsetzen konnte und für die einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten wurde, den Zahlungsdienstleistern zu erlauben, bis zu diesem Datum auch noch Aufträge mit den altbekannten nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen von Verbrauchern anzunehmen, wird als Verhandlungserfolg gewertet.

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