BaFin sieht weiter Defizite bei Restschuldversicherungen

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Verbesserungen bei echten Gruppenversicherungsverträgen, Defizite im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung, überwiegend keine Veränderungen bei der Provisionshöhe. Das sind drei Ergebnisse der zweiten Marktuntersuchung zu Restschuldversicherungen, die die BaFin gemeinsam mit den Ergebnissen einer Verbraucherbefragung veröffentlicht hat.

Defizite zeigt die Untersuchung im Zusammenhang mit dem Widerruf von Restschuldversicherungen. Verbraucher, die eine Restschuldversicherung abschließen, müssen eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erneut über das Widerrufsrecht belehrt werden. Auch das Produktinformationsblatt muss erneut zur Verfügung gestellt werden. Die Verbraucher erhalten die Dokumente vielfach mit einem begleitenden Schreiben (sogennante „Welcome-Letter“). Die BaFin stellte fest, dass die „Welcome-Letter“ oftmals nicht verbraucherfreundlich gestaltet sind.

Teilweise sind auch die Ablehnungsquoten der Versicherungsunternehmen hoch, vor allem beim Risiko Arbeitslosigkeit. Hier bewegen sie sich bei den echten Gruppenversicherungsverträgen überwiegend im Bereich von 35 Prozent bis 55 Prozent und betragen in der Spitze bei Einzelversicherungsverträgen bis zu 66 Prozent.

Keine marktweiten substanziellen Veränderungen gegenüber der Marktuntersuchung von 2017 stellte die BaFin dagegen bei den Provisionszahlungen fest. Wie bereits damals festgestellt wurde, sind die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen teilweise weiterhin außerordentlich hoch.

Die von der BaFin in Auftrag gegebene Verbrauchererhebung durch das Marktforschungsinstitut OmniQuest Gesellschaft für Befragungsprojekte mbH im Jahr 2019 mit 1 000 Befragten ergab unter anderem, dass knapp mehr als die Hälfte der Verbraucher den Eindruck hatte, ohne den Abschluss einer Restschuldversicherung entweder kein Darlehen oder nur einen Kredit mit höheren Zinsen zu erhalten.

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